Kolumne Oktober 2015

Novellierung der Gemeindeordnung Vergangenen Mittwoch (14. Oktober 2015) beschloss die grün-rote Landtagsmehrheit Änderungen in der Gemeinde- und Landkreisordnung. Was so trocken und nicht besonders spannend klingt, bringt zum einen eine Menge Verbesserungen der direkten Einflussnahme von Bürger/innen an kommunalpolitischen Themen, zum anderen eine Stärkung und Erleichterung der Rechte der ehrenamtlichen Arbeit der Ratsmitglieder.

24.10.15 –

Novellierung der Gemeindeordnung

Vergangenen Mittwoch (14. Oktober 2015) beschloss die grün-rote Landtagsmehrheit Änderungen in der Gemeinde- und Landkreisordnung. Was so trocken und nicht besonders spannend klingt, bringt zum einen eine Menge Verbesserungen der direkten Einflussnahme von Bürger/innen an kommunalpolitischen Themen, zum anderen eine Stärkung und Erleichterung der Rechte der ehrenamtlichen Arbeit der Ratsmitglieder. 

Welches sind die wichtigsten Veränderungen?

Die Erstattung der Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Familienangehörige von Ratsmitgliedern (zur Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie, speziell für jüngere Menschen). Senkung der Zahl der notwendigen Unterschriften (Quorum) für einen Einwohnerantrag (früher „Bürgerantrag“), sowie Halbierung der Frist für neue Anträge auf sechs Monate. Ausschüsse, in denen bekanntermaßen die eigentlichen Beratungen stattfinden, können grundsätzlich (wenn der Gemeinderat dies beschließt) öffentlich durchgeführt werden. Die Bereitstellung von Sitzungsunterlagen (auch online) sieben Tage vor der Sitzung, anstelle von drei (damit Ratsmitglieder und Öffentlichkeit sich ausreichend vorbereiten können). Der Gemeinderat muss  Fraktionen Veröffentlichungen im redaktionellen Teil von Gemeindeblättern erlauben. Das Recht aller Fraktionen, unabhängig von ihrer Größe, ein Thema auf die Tagesordnung des Gemeinderats  zu setzen. Bessere  Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen. Senkung des Quorums für die Einberufung einer Einwohnerversammlung.

Viele Kommunen in Baden-Württemberg praktizieren etliche diese Regelungen bereits schon jetzt und von sich aus, ohne gesetzliche Vorschrift und zwar erfolgreich. Diese Vorreiterkommunen haben in Sachen Transparenz, Familienfreundlichkeit und Beteiligung Jugendlicher Standards gesetzt, die künftig landesweit gelten sollen. Wir können stolz sein, dass auch unsere Stadt zu dieser Avantgarde gehört.

Der Gemeindetag lehnt die GO-Neuregelungen ab (der Städtetag, interessanter Weise, nicht). Hauptvorwurf: es entstehe hoher Verwaltungsaufwand und die Arbeit der gewählten Gremien werde durch die Erweiterung von Minderheitenrechten geschwächt. De facto ist die Novellierung aber kein Beispiel der von der Opposition gebetsmühlenhaft vorgetragenen grün-roten „Regelungswut“, denn es wird kaum etwas erstmals geregelt, sondern bestehende Bestimmungen werden lediglich verändert. D.h. es wird den Kommunen keine nennenswerte zusätzliche Bürokratie aufgebürdet. Und: am Ende entscheidet selbstverständlich weiterhin die Mehrheit in den gewählten Gremien.

Der Verlängerung der Fristen für Unterschriftssammlungen bei Bürgerbegehren und Senkung der dafür nötigen Quoren, wodurch Baden-Württemberg endlich zu allen anderen  Bundesländern aufschließt, hat die CDU mitbeschlossen. (Diese  beschlossenen Erweiterungen der direkten Demokratie bleiben aber zum Teil weit hinter den Regelungen anderer Bundesländer zurück. Die Grünen hätten hier gerne noch weiter gehende Reformen, etwa wie in Bayern praktiziert, festgelegt).

Schade ist aber, dass die CDU  entgegen ihrer Zusage im Jahr 2013 allen anderen oben aufgeführten Verbesserungen nicht zugestimmt hat. Plötzliche Begründung der Ablehnung: die vorgesehene Bürgerbeteiligung auch bei Angelegenheiten der Bauleitplanung würde den Bau von Flüchtlingsunterkünften behindern. Ich denke, jeder möge die Beweggründe für sich bewerten.

Gut ist auf jeden Fall, dass diese Verbesserungen nun beschlossen wurden.

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Gemeinderat | Kolumnen

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