Erbbaupacht

29.04.10 –

Antrag

Die Verwaltung stellt in einer Drucksache die Vor- und Nachteile von Erbbaupachtverträgen bei der Vergabe von ermäßigten städtischen Grundstücken dar.

 

Begründung

Mit jedem Verkauf eines Baugrundstücks wird diese Fläche der Verfügungsgewalt der Kommune unwiederbringlich entzogen. Ziel eines kommunalen Flächenmanagements sollte aber sein, ihr Grundvermögen (Boden) dauerhaft zu erhalten.

Bedient man sich des Instruments der Erbbauvertrages, kann die Kommune in einem definierten Zeitraum nach Ablauf der Pachtzeit bei Bedarf die Fläche selber für veränderte städteplanerische Erfordernisse nutzen und damit den gestiegenen Wert der Fläche für sich beanspruchen/verbuchen. Den Pächtern wird in diesem Fall das Haus für zwei Drittel des Marktwerts abgekauft. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Pächtern das Grundstück zu verkaufen oder den Pachtvertrag zu verlängern.

Eine Voraussetzung für das Instrument der Erbbaupacht ist ein Umdenken bei den Einnahmen des städtischen Vermögenshaushalts hin zu einem langfristigen kommunalen Flächenmanagement- und einer veränderten Finanzstrategie. Statt dass ein hoher Betrag aus dem Grundstücksverkauf einmalig verbucht wird, fließen langfristig kalkulierbare Einnahmen der Stadtklasse zu.

Unsere Vergaberichtlinien zielen darauf ab, einkommensschwachen Bauherren, Familien, ein Eigenheim zu ermöglichen und sie so an Herrenberg zu binden. Trotz verbilligtem Quadratmeterpreis, Kinder- und Energiezuschlägen sind für viele Familien die Kosten zu hoch. Modulierte Erbbaupachtraten, z.B. mit sehr niedrigen Raten in den ersten Jahren, könnten es einer größeren Bewerberzahl ermöglichen zu bauen, und die Kommune kann mehr Familien ansiedeln.

 

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

Kategorie

Anträge | Erbschaft | Stadtentwicklung

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