Haushaltsantrag 2013: Schaffung von sozialem Wohnraum

16.03.13 –

Antrag

 

Im Haushalt 2013ff wird jeweils ein angemessener Betrag eingestellt, um den Bestand an bezuschusstem Wohnraum allmählich wieder zu erhöhen.

 

Begründung

 

Kommunen müssen ihren Pflichten bei der Unterbringung von Obdachlosen und sozial schwachen Haushalten nachkommen. Fehlende Unterstützung der Kommunen durch das Land haben den sozialen Wohnraumbau in den letzten Jahren fast ganz zum Erliegen gebracht. Das neue Landeswohnraumprogramm (2012 f) setzt deshalb einen besonderen Schwerpunkt auf die Wiederbelebung dieses Sektors.

 

Das in 2012 stark geschrumpfte verbliebene Angebot an acht städtischen Wohnungen für sozial Bedürftige ist völlig unzureichend, um die 127 Haushalte, die auf der Warteliste stehen, abzubauen. Die Thematik wurde auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2013 -  019 erst kürzlich diskutiert.

 

In der Stellungnahme der Verwaltung steht, dass die Stadt sich weiterhin dafür einsetzen werde, Investoren und Wohnbauträger für geförderte Mietwohnungen zu interessieren. Es ist jedoch unter „Investitionsmaßnahmen“ im Haushalt 2013 keine Summe vorgesehen. Ohne eingestelltes Geld ist diese Aussage eine reine Absichtserklärung und nicht überzeugend.

Die bestehende Investitionslücke muss geschlossen werden, um überhaupt agieren zu können.

 

 

Für die Fraktion

 

Maya Wulz

Kategorie

Anträge | Haushalt | Soziale Gerechtigkeit

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