18.04.12 –
Antrag
Die neue Kindertagesstätte in der Hauffstraße/Erhardtstraße wird im Zuge der Baumaßnahme mit einer wirkungsvollen Hochfrequenzabschirmung ausgestattet.
Das Planungsbüro wird beauftragt sich entsprechend fachlich beraten zu lassen.
Begründung
Die neue fünfgruppige Kindertagesstätte in der Hauffstraße/Erhardtstraße liegt im direkten Einstrahlungsbereich der nahe gelegenen Mobilfunksendeanlagen auf dem Schwesternwohnheim in der Marienstraße – Entfernung ca. 250 m. Der Standort ist der zweitgrößte Mobilfunksenderstandort in Herrenberg und mit insgesamt 18 Sektor-Sendeanlagen ausgestattet. Davon sind drei direkt in Richtung Kindergarten ausgerichtet und drei weiter senden mit einer Abweichung von ca. 40° in Richtung Kindergarten.
Da der Kindergarten vorrangig aus dem Baumaterial Holz erstellt wird, bietet die Gebäudemasse selbst nahezu keine Dämpfung der Signale. Zusätzlich sind die Kleinkinder im östlichen, den Sendeanlagen zuwandten Gebäudeteil im Obergeschoss untergebracht, in dem die höchste Bestrahlungsstärke zu erwarten ist. Des Weiteren befindet sich die geplante Dachterrasse des Kleinkindtraktes ungeschützt im Hauptstrahl der Sendeanlagen.
Die auf dem Grundstück im Bereich des Neubaus vorliegende Strahlenbelastung ist sehr hoch und übersteigt die international von unabhängigen Wissenschaftlern geforderten Vorsorgewerte um ein Vielfaches. Die Strahlenbelastung liegt teilweise weit über 5.000 Mikrowatt/m² (µW/m²) für GSM-Signale und bei bis zu 1.000 µW/m² bei UMTS-Signalen wie aktuelle Messungen bestätigen[1].
Der deutsche Anlagengrenzwert liegt nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung für UMTS-Signale bei ca. 10.000.000 µW/m². International werden von unabhängigen kritischen Wissenschaftlern, Verbänden und Institutionen Grenzwerte geforderte, die zwischen 100 und 1.000 µW/m² liegen.
Der Verband deutscher Baubiologen bewertet in seiner vierstufigen Skala des ´Standard der baubiologischen Messtechnik` Strahlungsbelastungen größer 1.000 µW/m² als extrem auffällig und empfiehlt in solchen Fällen die „konsequente und kurzfristige Sanierung“.
Die Österreichische Ärztekammer verweist in ihren gerade erschienenen „Leitlinie zur Abklärung und Therapie EMF-bezogener Beschwerden und Krankheiten“ explizit auf die Anwendung der baubiologischen Richtwerte als Orientierungswerte.
Die Anwendung des Vorsorgeprinzips wie es auch vom Europarat und dem Europaparlament gefordert wird, ist in diesem Fall aufs einfachste anzuwenden. Der Kostenaufwand für eine effektive Abschirmmaßnahme ist überschaubar.
Für die Fraktion
Jörn Gutbier
[1] Siehe auch: Georeferenzierte Messwerterhebung der IG-Mobilfunk, www.mobilfunk-herrenberg.de/cms/node/144
Den vollständigen Antrag mit Anlagen finden sie hier zum Download:
Medien
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