Übertragung Kommunales Jugendreferat

Antrag:

Die Verwaltung möge untersuchen,

  1. ob das kommunale Jugendreferat grundsätzlich an einen Freien Träger, z.B. den Stadtjugendring e.V. (SJR e.V.) übertragen werden kann.
  2. welche Aufgabenbereiche bzw. die Koordinierung dieser (außerschulische Jugendbildung, Jugendverbandsarbeit usw.) ggf. an einen Freien Träger übergehen und welche bei der Stadt verbleiben sollen.
  3. welche Strukturen beim Freien Träger für die Übernahme des Kommunalen Jugendreferates geschaffen werden müssen und in welchem Umfang finanzielle und personelle Ressourcen für die Leistungserbringung durch den Stadtjugendring angepasst werden müssen.

Begründung:

  1. Die gesetzlichen Grundlagen für die Kommunale Kinder- und Jugendarbeit er-geben sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII / KJHG) aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg sowie aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Im Kern bilden die §§ 11 bis 14 SGB VIII (Jugendarbeit, Förderung der Jugend-verbände, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) die gesetzliche Fachgrundlage der Kommunalen Jugendreferate bei der Umsetzung jugendpolitischer Zielsetzungen der Kommunen.
  2. Der SJR e.V. wurde 2001 mit Unterstützung der Stadt Herrenberg gegründet. Es wurde ihm damals jedoch nicht die Hoheit des Kommunalen Jugendreferates übertragen, obwohl er zwischendurch Aufgaben eines Kommunalen Jugendreferates wahrgenommen hat.
  3. „Herrenberg verfügt über ein vielfältiges Angebot an Jugendarbeit sowie umfängliche Jugendhilfeangebote. In den letzten Jahren zeigte sich vermehrt, dass eine Gesamtkoordination dieser Angebote fehlt. Das Fehlen der Gesamtkoordination zeigte sich vor allem, wenn es darum ging, Angebote der Jugend(sozial-)arbeit weiterzuentwickeln“ (DS-Nr. 2023-009)
  4. 2021/2022 hat der Stadtjugendring in Kooperation mit dem Amt für Schule, Sport, Jugend und Soziales am Förderprogramm „Projekt Jungsein in der Kommune (PJuK)“ teilgenommen. Die Projektergebnisse wurden im Februar 2023 dem Finanzausschuss und Gemeinderat vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt Vorschläge zu den Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und dem Gemeinderat zu Beschlussfassung vorzulegen. Mangels personeller und finanzieller Ressourcen bei der Stadtverwaltung wurde die Thematik nicht aufbereitet und im zurückliegenden Jahr im Gemeinderat nicht weiter beraten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Übertragung des Kommunalen Jugendreferates an einen Freien Träger zielführender wäre.
  5. Neben alten bekannten Themen die Kinder und Jugendliche betreffen, ploppen immer wieder neue auf, z.B. Demokratiestärkung, Schutzkonzeptentwicklung Jugendarbeit, von denen unklar ist, wer zuständig ist, wer das Thema in die Hand nimmt und wer ggf. Fördergeld beantragt.
  6. Unseres Erachtens ist es Zeit zu beraten wo die Zukunft des Kommunalen Jugendreferates gesehen wird und welcher personeller und finanzieller Ressourcen es bedarf um den gesetzlichen Grundlagen Rechnung zu tragen.
  7. Außer Frage ist, dass es im Falle einer Übertragung des Kommunalen Jugendreferates an einen Freien Träger bei der Stadtverwaltung nach wie vor eine*n Ansprechpartner*in für Kinder- und Jugendarbeit geben und die Stadt nach wie vor eine Scharnierfunktion zwischen Freien Trägern und Kommune ausfüllen muss.

Für die Fraktion
Waltraud Pfisterer-Preiss, Dr. Heike Voelker

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Kita Öffnungszeiten Ganztagesbetreuung

Antrag in DS 2023-194

Die Öffnungszeiten in Herrenberger Kitas mit Ganztagesangebot (Trägerschaft der Stadt Herrenberg) werden auf den gesetzlichen Rechtsanspruch von maximal 8 Stunden pro Tag festgesetzt.

Die Umsetzung soll zum 1.4.2024 geschehen.

In einer Übergangsfrist bis zum 31.07.2024 können bei Härtefällen in maximal fünf Kitas (Schwerpunkthäusern) Betreuungszeiten bis zu 10 Stunden angeboten werden.

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Wärmeplan Herrenberg

Stellungnahme zu DS 2023-188

Die kommunale Wärmeplanung soll uns Bürgern aufzeigen, wie wir unsere eigenen vier Wände langfristig kosteneffizient und klimaneutral beheizen können.

Es wurden zwei Szenarien berechnet: "KLIM I" mit dem Schwerpunkt auf der Verbrennung von "Grünen Gasen" und "KLIM II" mit der Fokussierung auf Wärmepumpentechnik. In den Modellrechnungen bestehen die „Grünen Gase“ zu 90% aus Wasserstoff und zu 10% aus Biomethan. Der Gesamtbedarf an "Grünen Gasen" im Wärmenetz beträgt für beide Szenarien 22 GWh.

Bei der Auswahl der Szenarien wird „Wirtschaftlichkeit“ als das Entscheidungskriterium für den Heizungsersatz genannt. Hieran orientieren sich die „Akteure im Wärmesektor“. Aus Sicht der Stadtwerke Herrenberg (SWH) ist das Szenario "Verbrennung von grünen Gasen" (KLIM I) zu favorisieren: In 42 Prozent der zu beheizenden Gebäude werden jährlich 101 GWh „Grüne Gase“ in Einzelheizungen verbrannt. Über das bestehende Erdgasnetz der SWH sollen die "Grünen Gase" verteilt werden. Wird unter "Akteuren" jedoch auch der Bürger verstanden, so ergibt sich nach dem derzeitigen Stand der Untersuchungen ein
anderes Ergebnis. In absehbarer Zeit ist das Heizen mit einer Wärmepumpe - mit nur wenigen Ausnahmen - wirtschaftlicher als mit einem Wasserstoffheizkessel.

Die Stellungnahme zeigt auf, dass die SWH auf in absehbarer Zeit für den Wärmesektor nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehende „Grüne Gase“ setzen. Die Strategie der SWH steht im krassen Widerspruch zu den Wasserstoff-Strategien von Bund und Land: "Grüne Gase" sind ein rares Gut und gleichzeitig von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Sie sind für systemrelevante Gaskraftwerke und industrielle Prozesse in der Stahl- und Chemieindustrie unverzichtbar, um eine inländische und klimaneutrale Wertschöpfung sicherzustellen. Das Verbrennen von „Grünen Gasen“ für Niedertemperaturanwendungen wie das Heizen von Gebäuden ist eine Verschwendung von Ressourcen. Im Vergleich zum Einsatz von Wärmepumpen wird real etwa fünfmal so viel Strom für die Wärmebereitstellung aufzubringen sein.

Es wird aufgezeigt, dass mit ca. einem Zehntel des Windstrompotentials auf der Herrenberger Gemarkung theoretisch der Wärmebedarf der nicht an die Wärmenetze angebundenen Gebäude gedeckt werden könnte, wenn die Wärmepumpentechnologie - wie im KLIM-II-Szenario angenommen - zum Einsatz käme. „Grüne Gase“ spielen im KLIM II außerhalb der Wärmenetze keine Rolle.

Der vorgelegte Wärmeplan der SWH investiert in eine Illusion, die uns teuer zu stehen kommen wird. Denn er hat eben nicht die erforderliche Aussagekraft, um perspektivisch richtig handeln zu können.

Das im Wärmeplan der SWH gewählte Szenario KLIM I ist deshalb weder eine geeignete noch angemessene Strategie, um die notwendige Wärmewende erfolgreich zu bewältigen.

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Änderungsantrag DS 2023-180

  1. Die Bürgerforen im Rahmen des dialogischen Beteiligungsverfahrens zur Entwicklung von Herrenberg Süd finden im Zeitraum Januar bis März 2024 statt.
  2. Die Teilnehmer:innen des Beteiligungsscopings erstellen einen ersten Entwurf der Themenlandkarte für die konkrete Fragestellung: „Soll eine SEM Herrenberg-SÜD realisiert werden?“

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Antrag: Herrenberg tritt dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ bei.

Antrag: Herrenberg tritt dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ bei.

Antrag zum Leitbild 2035 - Handlungsfeld 1: Wohnen und Wohnumfeld

Antrag: Herrenberg richtet eine Online-Plattform als Kontaktbörse für Quartiers- und Wohnprojekte sowie Baugemeinschaften ein.

Anträge Neugestaltung Reinhold-Schick-Platz und Nagolder Straße

Antrag 01: Reinhold-Schick-Platz

Antrag 02:  Nagolder Straße

Anhang zu den beiden Anträgen. Vision 2023: Reinhold-Schick-Platz und Nagolder Straße

Haushaltsanträge 2023 der Fraktion GRÜNE Herrenberg

Antrag 01: Umsetzung Erbbaurecht

Antrag 02: Fotovoltaikanlagen

Antrag 03: Planungen Bahnunterführungen stoppen

Antrag 04: Kein Planansatz Kaltlufthalle Kuppingen 2023

 

Änderungsantrag zur DS 2022-099 Ganztagesausbau

Den Änderungsantrag finden Sie hier.

Anmerkung: Der Antrag wurde mittlerweile von der Fraktion zurückgezogen, da der OB versicherte,
die Verwaltung werde die Ganztagesbetreuung entsprechend anpacken und es sei nicht lediglich eine Prüfung vorgesehen.

Anträge zum Senior:innenbericht der Stadt Herrenberg

Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt drei Anträge im Zusammenhang mit dem aktuell diskutierten Senior:innenbericht der Stadt Herrenberg.

1. Antrag Mobile Bankfilialen in den Stadtteilen und Quartieren ohne Filialen.

2. Antrag Standorte Pflegeheim und ambulant betreute Wohngemeinschaften.

3. Bereichtsantrag Quartiersräume.

Weitere Berichtsanträge zur GruWopS 2022

Zur Grundstücks- und Wohnungsbaupolitischen Strategie (GruWopS) 2022 stellt die Gemeinderatsfraktion GRÜNE Herrenberg zwei weitere Anträge:

- Antrag Anzahl Einwohner*innen 2035

- Antrag Sozialmietwohnraum

Anträge zum Klimafahrplan

Die Fraktion GRÜNE im Herrenberger Gemeinderat stellt zwei zusätzliche Anträge zum Klimafahrplan der Stadt Herrenberg:

- Antrag KFP – UME-06 und ENW-05 werden als Kernmaßnahmen umgehend umgesetzt

- Änderungsantrag Herrenberg auf dem Weg zur Klimaneutralität

Berichtsanträge zur GruWopS 2022

Vor Beschlussfassung der Grundstücks- und Wohnungsbaupolitischen Strategie (GruWopS) 2022 stellt die Gemeinderatsfraktion GRÜNE Herrenberg drei Berichtsanträge:

- Antrag Regionale Wohnbauflächenplanung

- Antrag Regionalplanerische Wohnbauflächenbedarfsermittlung mit Berücksichtigung der Leerstandsquote

- Antrag Fiskalische Wirkungsanalyse für Einwohnerwachstum

Haushaltsanträge 2022 der Fraktion GRÜNE Herrenberg

Haushaltsantrag 01: Städtische Mitarbeiterwohnungen

Haushaltsantrag 02: Parkplatz Waldfriedhof und Schönbuchturm

Antrag: THG-neutrales Energiekonzept Gewerbegebiet Binsenkolben VI

Den Antrag vom 21.11.2021 finden Sie hier.

Antrag: THG-neutrales Wärmekonzept Aischbach-Areal

Den Antrag vom 29.07. 2021 finden Sie hier.

Berichtsantrag: Integrationsmanagerin

Den Berichtsantrag vom 24.06.2021 finden Sie hier.

Antrag: Autofreie Straßen- Modellstadt

Den Antrag vom 10.06.2021 finden Sie hier.

Antrag: Briefe ins Jahr 2035

Den Antrag vom 28. Januar 2021 finden Sie hier.

Berichtsantrag: Finanzierung Fahrradinfrastruktur 2021 - 2024

Den Antrag vom 07.01.2021 finden Sie hier.

Haushaltsanträge 2021 der Fraktion GRÜNE Herrenberg

Haushaltsantrag 01: Kitagebühren

Haushaltsantrag 02: Grundsteuererhöhung

Haushaltsantrag 03: Gewerbeverein

Haushaltsantrag 04: Winterdienst Radwege

Haushaltsantrag 05: Aufstockung P & R-Parkhaus Kalkofenstraße

Antrag: Radabstellanlage in früherer WC-Anlage am Marktplatz

Den Antrag vom 14.07.2020 finden Sie hier.

Antrag: Abschlussbericht "Lampedusa-Calling"

Den Berichtsantrag vom 30.12.2019 finden Sie hier.

Antrag: Fahrradinfrastruktur

Den Berichtsantrag vom 08.12.2019 finden Sie hier.

Antrag: Herrenberger Gewerbegebiete und Breitbandausbau

Den Antrag vom 11.09.2019 finden Sie hier.

Antrag: Monitoring Wohnbaustrategie Herrenberg

Den Antrag vom 23.07.2019 finden Sie hier.

Antrag: Klimanotstand

Den Antrag vom 23.07.2029 finden Sie hier.

Anfrage: Barrierefreie Haltestellen

Die Anfrage vom 23.07.2019 finden Sie hier.

Anfrage: Ausschreibung Linienbündel 12

Die Anfrage vom 23.07.2019 finden Sie hier.

Ratsreferendum zum Park- und Geschäftshaus an der Hindenburgstraße/vor der Albert-Schweitzer Schule

19.02.2019

Antrag an den Vorsitzenden des Gemeinderats Herrn Oberbürgermeister Thomas Sprißler

Antrag

Über das ja oder nein einer Überbauung der Grünanlage an der Hindenburgstraße mit einem Park und/oder Geschäftshaus vor der Albert-Schweitzer Schule beschließt der Gemeinderat die Durchführung eines Bürgerentscheids im Rahmen der Kommunal- und Europawahl am 26. Mai 2019.


Begründung

Die angedachte Überbauung der Grünanlage vor der Albert-Schweitzer Schule bewegt die Herrenberger Bürgerschaft. Die Errichtung eines vielgeschossigen Neubaus mit Parkgarage für bis zu 200 PKW-Stellplätze mit einer mehrspurigen Anbindung an die Hindenburgstraße hat erhebliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung.

Die breite Diskussion in der Bürgerschaft hat dazu geführt, dass sich ein Bündnis gegen diese Planungen gebildet hat. Die „Bürgerinitiative gegen ein Park- und Geschäftshaus Hindenburgstraße“ hat angekündigt einen Bürgerentscheid über diese Planungen mit einem Bürgerbegehren zur Abstimmung zu bringen.

Da das Verfahren der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren einen mehrmonatigen Zeitraum umfasst, besteht für den Gemeinderat die Möglichkeit, dieses Verfahren mit einem Ratsreferendum zu verkürzen.
An der Frage, ob in der gesetzlich vorgegeben Zeit von xxx Wochen die benötigten Unterschriften in Herrenberg zusammengetragen werden könnten, besteht für die Fraktion der Grünen kein Zweifel.
Mit einem Beschluss des Gemeinderats alle Bürger*innen in diesen Entscheidungsprozess einzubinden, besteht die Chance einen Bürgerentscheid zu dieser Frage zusammen mit der Kommunal- und Europawahl im Mai durchzuführen.

Die Vorteile eines Bürgerentscheids liegen auf der Hand:
• Eine Entscheidung über ein Ja oder Nein dieses Bauvorhabens kann zeitnah geklärt werden. Laufende Planungsprozesse im Rahmen von der Modellstadt Herrenberg und IMEP werden nicht unnötig verzögert. Die meisten Argumente hierzu sind bereits bekannt.
• Synergieeffekte mit den Wahlen minimieren Kosten und den organisatorischen Aufwand für die Verwaltung.
• Da alle mitmachen können und gehört werden, trägt das Ergebnis zu einer Befriedung bei.

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

 

Antrag zum Haushalt 2019: PV-Anlage Grundschule Haslach

18.01.2019

Antrag

Auf dem Dach des Neubaus der Grundschule Herrenberg-Haslach wird eine PhotovoltaikAnlage gebaut.
Die Anlage zur Stromeinspeisung wird im Rahmen der Gebäudeerrichtung durch die Stadtwerke Herrenberg umgesetzt.
Die Dachflächenanlage ist in die herausragende Architektursprache des geplanten Gebäudes entsprechend zu integrieren. Inwieweit auch eine Stromspeicheranlage im Haus zur Verbesserung der Eigenstromnutzung zum Einsatz kommt, ist im Rahmen der Umsetzungsplanung zu entscheiden.

Begründung

Die Installation von PV-Anlagen ist ein klimapolitischer Beitrag der Kommune (Herrenberg ist Modellstadt für saubere Luft).

Auch wenn Herrenberg für die Eigennutzung zu 100% Ökostrom (Wasserkraft) einkauft, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, die Stromerzeugung vor Ort aus Solarenergie massiv auszubauen.

Strom ist die Edel-Energie und auch die Energieform der Zukunft. Allein durch die Umstellung auf die Elektromobilität wird sich der Strombedarf in Herrenberg um ca. 40 % erhöhen.

Auch mögliche zukünftige PV-Strom-Überschüsse werden u.a. hierfür hervorragend zu nutzen sein. Im Neubau der Grundschulgebäude in Haslach sind bauseitig alle Installationen für die Errichtung einer PV-Anlage zur Stromeinspeisung bereits eingeplant.

Aufgrund der noch rechtzeitigen Intervention des Ortschaftsrats, wurde vor Genehmigung des Schulgebäudes auch noch Platz für eine Stromspeicheranlage zur möglichen vollständigen Eigennutzung des auf dem Gebäude erzeugten Stroms vorgesehen.

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

 

Antrag zum Haushalt 2019: Mietsubventionierungen

     18.01.2019

Antrag

Erstmals im Haushalt 2019 werden Gelder für jährliche Mietsubventionierungen für finanziell schlechter gestellte Familien und Alleinerziehende vorgesehen.
Die Verwaltung macht detaillierte Vorschläge über die Höhe der Subventionierung vor dem Hintergrund der Vormerkliste für sozialen Wohnraum.

Begründung

Die prekäre Situation auf dem sozialen Wohnraumsektor auch in Herrenberg ist hinlänglich bekannt. Um wie vorgesehen den Bestand an Sozialwohnraum zu erhöhen, sind neben künftigen Belegungsrechten in Neubauten (z.B. Leibfriedareal, in Herrenberg Süd), die noch lange auf sich warten lassen werden, Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Die Mietsubventionierung ist solch ein Instrument, bei dem die Stadt die Differenz zur geforderten Miete bezahlt. Dies bezieht sich einerseits auf die (wenigen) noch vorhandenen städtischen Belegwohnungen, die unbedingt erhalten und nicht aus der Mietbindung herausfallen dürfen. Vor allem aber muss die Maßnahme auf Wohnungen Anwendung finden, bei denen durch Sanierungen etc. die bisherigen Mieter die folgenden Mieterhöhungen nicht mehr tragen können und, nachdem sie keine neue Wohnung finden, auf der Liste der wohnungssuchenden Sozialfälle landen. Im Kontakt mit dem Sozialamt können betroffene Mieter benannt werden.

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

 

Antrag zum Haushalt 2019: Einstellung von 25.000 Euro für die Erneuerung des 1000 Bäume Programms

18.01.2019

 

Antrag

Einstellung von 25.000 Euro für die Erneuerung des 1000 Bäume Programms.

Begründung

Eine Neuauflage des 1000 Bäume Programms ist nach mittlerweile 10 Jahren sinnvoll und würde die städtischen Bestrebungen zur Erhaltung der Streuobstwiesen unterstreichen. Geht man von 25.00 Euro pro Baum aus und von einer begrenzten Baumanzahl pro Grund-stücksbesitzer von zwei Bäumen, könnten 500 Grundstücksbesitzer mit einer Gesamtsumme von 25.000 EUR bedient werden. Diese Summe könnte in das städtische Ökokonto gebucht und später gegen gerechnet werden. Um im Herbst 2019 die Bäume ausgeben zu können, wird eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr benötigt. Erfahrungen aus vorherigen Aktionen zeigen, dass ca. 60-70% der Bäume durchgekommen sind.

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

 

Gebührenvorschlag Kitagebühren zu DS 2018-110-A

12.9.2018

Antrag

Die verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) sind grundsätzlich für alle Kitakinder gebührenfrei.
Für zusätzliche Betreuungszeit wird eine einkommensabhängige Gebühr erhoben.

Begründung

Ziel muss der gebührenfreie Kitabesuch sein. Für dessen Finanzierung können Länder und Bund nicht außen vor bleiben. Im Koalitionsvertrag 2017 ist sowohl von einer Steigerung der Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen die Rede als auch von der „Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit“. Einerseits darf die Entlastung der Eltern auf kommunaler Ebene nicht so lange warten, bis konkrete Regierungsbeschlüsse vorliegen.
Andererseits können kommunale Haushalte bis dahin nicht die gesamten Mehrkosten durch komplette Beitragsfreiheit schultern.

Unser Antrag trägt diesen beiden Aspekten Rechnung, indem die Eltern vom größeren Gebührenanteil, dem für die VÖ, freigestellt werden, darüber hinaus gehende Betreuungszeiten aber selber bezahlen. Der Aspekt einkommensabhängiger Gebühren wurde und wird auch in Herrenberg immer wieder unterschiedlich diskutiert und bewertet. Die Argumente müssen deshalb hier nicht alle wiederholt werden. In der Abwägung sieht die Grüne Fraktion es als ungerecht an, besserverdienende Familien gleichviel bezahlen zu lassen wie Eltern mit mittlerem Einkommen (Geringverdiener/Wohngeldempfänger müssen hier in der Argumentation nicht separat berücksichtigt werden, da sie die Kitagebühren über die wirtschaftliche Jugendhilfe ersetzt bekommen).

Aus diesem Grund sieht unser Vorschlag eine Einkommensstaffelung für die zusätzlich gebuchten Betreuungszeiten vor. Die größte Zielgruppe für eine Entlastung in unserem Antrag sind die jungen Familien mit mittlerem Einkommen, die so wichtige "Mitte der Gesellschaft". Sie stellen die Mehrheit der Gebührenzahler dar. Ihr Einkommen liegt oft nur wenig über der Grenze für Gebührenermäßigungen. Da die hohen Gebühren in Herrenberg das Familienbudget unverhältnismäßig belasten, müssen sie in besonderer Weise entlastet werden. Dass die Gebührenhöhe bei dieser Bevölkerungsgruppe in der Entscheidung, nach Herrenberg zu ziehen oder nicht, eine gravierende Rolle spielt, habe ich immer wieder gehört. Kitakosten sind ein wichtiger Standortfaktor.

Für die Fraktion

Annegret Stötzer-Rapp

 

Anfragen Kitas

15.06.2018

Anfragen

An den Fachdienst Kindertagseinrichtungen
und das Amt für Familie, Bildung und Soziales

1. zur Evaluation und zum Stand der Umsetzung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kitagebühren 2016/17

1. 1. Mittagessen: Es gab und gibt berechtigte Kritik von Seiten der Eltern an der Qualität des Essens der Fa Essig, die die Kitas beliefert. Unserer Kenntnis nach strebte die Firma zum Quartal 3/2017, d.h. vor über einem Jahr, die Zertifizierung nach DGE an. Ist diese erreicht bzw. was ist hier der Status? Wurde der Vorschlag, vor der Wiedervergabe Standards für das Mittagessen zu erarbeiten, aufgegriffen?

1.2. Die Höhe der verpflichtenden 30.- für den Nachmittagsimbiss war umstritten unter den Eltern und im Gemeinderat. Wurden Rückmeldungen bei den Elternbeiräten (gab es Be-schwerden?) und Kitaleitungen eingeholt, ob der Betrag tatsächlich benötigt wird und zu den Erfahrungen allgemein? So gab es den Vorschlag, zur Senkung der Imbissgebühr einen Gang (z.B. Nachtisch) wegzulassen, da es auch zu Hause bei einem normalen Mittagessen meist keinen Nachtisch gäbe.

2. Wurde bisher schon einmal geprüft, welche Mehrkosten auf die Stadt zukämen, wenn das Essen Bioqualität hätte, bzw. in Schritten auf Bioprodukte umgestellt würde?

3. Häufig sind in den Randstunden nur wenige Kinder in einer Kita. Wie schätzt die Verwaltung Überlegung ein, zur effektiveren Nutzung der Personalressourcen zwei in räumlicher Nähe befindliche Einrichtungen in dieser Zeit zusammen betreuen zu lassen?
Aktuell braucht man zwei Erzieherinnen unabhängig davon, wie viele Kinder in dieser Zeit anwesend sind.

4. Kann bei Familien ohne Auto, bzw. auf Wunsch, die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV der zugewiesenen Kita geprüft werden oder wird grundsätzlich nur die Kilometer-Entfernung zugrunde gelegt? Falls nein, warum nicht?

Wir bitten darum, die Antworten der Verwaltung in einer VA Sitzung besprechen zu lassen.

Für die Fraktion
Maya Wulz

 

Kindergartengebühren 2018/2019

11.06.2018

 

Antrag

Die Kitagebühren werden für 2018/19 nicht erhöht.

Begründung

2016/17 hat ein Arbeitskreis Gebühren bestehend aus Vertreter*innen von Gemeinderat, Eltern und Verwaltung getagt. Der Anlass waren die Gebührenstruktur und die allgemein beklagte Höhe der Betreuungskosten in Herrenberg. Die Strukturen wurden auf Vorschlag des AK und Beschluss des Gemeinderats gerechter gestaltet. Die Gebühren insgesamt wurden aber nochmals erhöht um 3,5 %. Noch vor Beginn der Sommerpause 2018 des Gemeinderats steht das Thema Gebührenerhöhung erneut für das Kitajahr 2018/2019 an.

Der Bildungserfolg von Kindern in Deutschland hängt im internationalen Vergleich immer noch überproportional von der sozialen und finanziellen Situation der Familien ab.
Das ist bestenfalls peinlich. Ab der ersten Schulklasse sind Bildungsangebote kostenfrei. Die frühkindliche, vorschulische Bildung ist aber die prägende Phase für den späteren schulischen Werdegang. Ausgerechnet hierfür von den Familien Geld zu verlangen, läuft dem zuwider. Gebührenfreiheit ist die eigentliche Antwort. Die Grüne Fraktion wird diesen Grundsatz in ihr Kommunalwahlprogramm aufnehmen und nach den Kommunalwahlen 2019 im neuen Gemeinderat einen Antrag stellen. Bis auf Bundesebene endlich dazu die Weichen gestellt werden, müssen Kommunen in Vorleistung gehen. Auch die Länder stehen hier in der Verantwortung.

Bis zu einer möglichen Gebührenfreiheit dürfen die Familien nicht mit noch höheren Gebühren belastet werden. Die Höhe des elterlichen Deckungsbeitrags ist jeder Kommune selbst überlassen. Die „Vorgabe“ der Dachverbände von 20 % sind eine Empfehlung und in keiner Weise bindend. Ob und wie viele Gebühren erhoben werden ist die berühmte politische Entscheidung. Nicht die Höhe des Deckungsbeitrags darf hier die Messlatte sein, sondern die finanzielle Verträglichkeit für die Familien. Auch die Tatsache, dass Familien mit geringem Einkommen, die sich eine Kitabetreuung nicht leisten könnten, dies vom Jugendamt finanziert bekommen, ist kein Argument für ein weiteres Drehen an der Gebührenschraube. Es gibt es genügend junge Familien, die nicht den für ihre Berufstätigkeit eigentlich nötigen Betreuungsumfang gebucht haben, weil sie das sich nicht leisten können - trotz der vom Gemeinderat 2017 beschlossenen Ermäßigung von 25% für Familieneinkommen zwischen 1.500 und 2.000. Diese Betreuungslücke führt zu einer noch größeren Belastung vor allem der berufstätigen Mütter und daraus resultierenden Nachteilen für die Kinder.

Im Jahresabschluss 2017 verzeichnet die Stadt einen Zahlungsmittelüberschuss von rd. 15 Mio Euro.: 6,8 Mio mehr als angesetzt. Das Aussetzen von Gebührenerhöhungen für das Kitajahr 2018/19 ist also gut zu bewältigen. Mehreinnahmen sollten nicht nur in Hardware, sprich Sanierungen und städtebauliche Vorhaben fließen, sondern eine spürbare finanzielle Entlastung für Familien bedeuten.

Für die Fraktion

Maya Wulz

 

Antrag zum Haushalt 2018: Einrichtung einer unbefristeten 100%-Stelle für Klimaschutzaufgaben

07.01.2018 

Antrag

Es wird eine unbefristete 100% Stelle für Klimaschutzaufgaben eingerichtet.

Begründung

Seit 1.6.2016 bestand eine mit 60% Landesfördermitteln und restlichen städtischen Eigenmitteln finanzierte, bis 31.5.2019 befristete Stelle einer Klimaschutzmanagerin.
Seit 1.9.2017 sind 50% davon umgewidmet in die unbefristete Stelle mit Aufgabenbereich Assistenz des 1. Bürgermeisters.
Der Bereich Klimaschutz wird aktuell also nur noch mit halber Kraft bearbeitet und würde Mitte 2019 ganz wegfallen. Durch das Auslaufen der geförderten Stelle muss die Stadt sich generell darüber klar werden, wie mit dem Klimaschutz in der Stadtverwaltung dauerhaft zu verfahren ist. Denn die Vorstellung, bei einer Ausschreibung der derzeit unbesetzten 50% der Stelle bis Ende der Förderung im Mai 2019 qualifizierte Bewerber*innen zu bekommen, ist illusorisch.
Ein Zerstückeln und Umwidmen der Stelle, sowie immer wieder geführte Grundsatzdiskussionen zum Stellenwert des Klimaschutzes in Herrenberg werden der Bedeutung des Themas nicht gerecht. Die Dramatik der Klimaerwärmung weltweit und die sich daraus ergebenden Aufgaben besonders auf kommunaler Ebene sind hinlänglich bekannt.

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

Deckungsvorschlag: Die auf Grund der positiven Novembersteuerschätzung eingehenden Mehreinnahmen sollen laut Verwaltungsvorschlag u.a. zum weiteren Schuldenabbau genutzt werden. Die Höhe dieses vorgesehenen Schuldenabbaus wird um die für den Antrag notwendigen Ausgaben verringert.

 

Antrag zum Haushalt 2018: geplantes Park- und Geschäftshaus Hindenburgstraße - Umgestaltung Graben Ost und West

07.01.2018

Antrag

1. Die Verwaltung legt einen Zeitplan für die Umgestaltung des westlichen und östlichen Grabens in eine verkehrsberuhigte Zone mit Anwohnerparken und Anliefermöglichkeiten vor, der in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Bau des Park- und Geschäftshauses steht.

2. Gestaltung des Park- und Geschäftshauses Für die Gestaltung werden interessierten Investoren für das Park- und Geschäftshaus konkrete Vorgaben gemacht:

2.1. Lebendige grüne Fassadenbereiche nach allen Seiten.

2.2. Kurzzeithalteplätze (max. 15 Minuten) für Eltern der Musikschule und der ASS.

2.3 Einrichtung von E-Schnellladestationen für Autos und Fahrräder

2.4. Dachformen, die eine gute Ausnutzung für Photovoltaik erlauben.

Begründung

Zu 1.: Mit dem geplanten altstadtnahen Park- und Geschäftshaus werden die Parkplätze im Graben ersetzt. Es besteht endlich die Möglichkeit, einen vom Verkehr weitgehend freien hochwertigen durchgrünten Aufenthaltsbereich unmittelbar angrenzend an die Altstadt herzustellen. Beide Maßnahmen stehen in unmittelbaren Zusammenhang miteinander und sind entspre-chend auch zu planen.

Zu 2. : Die Verwaltung steht in Kontakt mit Investorinteressenten für das Projekt. An dieser promi-nenten Stelle im Straßenbild darf, darin sind sich alle einig, kein 0-8-15 Gebäude entstehen. Die Stadt muss von Anfang an, d.h. ab sofort, den Planern konkrete Qualitätsvorgaben machen.

Zu 2.1. Im Zentrum der Kernstadt gibt es leider nur wenig Grün: es fehlen kleinere wie größere Flä-chen, die den Augen gut tun und dem Ausruhbedürfnis entgegen kommen. Mit dem in der Hindenburgstraße vorgesehene Park- und Geschäftshaus soll die letzte grüne Lücke in dieser sonst durchgängigen Straßenschlucht zugebaut werden. Mit dem Bau wird auch die einzige Frischluftschneise beseitigt, was die ohnehin schadstoffbelastete Luft in der Hindenburgstraße weiter verschlechtert. Es ist daher unabdingbar, dagegen alle möglichen Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen. Unterdessen gibt es viele Beispiele von Grünwänden sowohl innerhalb von Gebäuden (z.B. die sich über drei Stockwerke erstreckenden Grünwand im Berliner „Kulturkaufhaus“ ) als auch im Außenbereich, die mit der üblichen langweiligen Efeuberankung nichts mehr zu tun haben und auch die Substanz der Gebäudewände nicht beeinträchtigen. Nebenbei stellen solche Grünwände auch eine touristische Attraktion dar.

Zu 2.2. Wird die Einmündung der Horber Straße in den Schickplatz verkehrsberuhigt gestaltet, ergibt sich endlich die Chance einer dauerhaften Verkehrsberuhigung der Bismarckstraße, die dann zur Sackgasse werden kann. Der Parksuchverkehr vor der ASS/Musikschule kann entfallen, denn die Elterntaxis können bevorzugt im neuen Parkhaus halten. Die Kinder gelangen, ohne jegliche Verkehrsgefährdung und alleine, von der Rückseite des Parkhauses aus in die Schulen. Diese Kurzzeitparkplätze im neuen Parkhaus sollten sofort eingerichtet werden, auch wenn die Umgestaltung der Bismarckstraße erst später erfolgt (im Falle der I 3 opt).

Zu 2.3. und 2.4. E-Mobilität ist nur dann eine ökologisch akzeptable Alternative zu Autos mit fossilen Brennstoffen, wenn der Strom regenerativ erzeugt wird. In diesem Fall kann der bei den E-Ladestationen benötigte Strom im selben Gebäude erzeugt werden.

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

Deckungsvorschlag: Die auf Grund der positiven Novembersteuerschätzung eingehenden Mehreinnahmen sollen laut Verwaltungsvorschlag u.a. zum weiteren Schuldenabbau genutzt werden. Die Höhe dieses vorgesehenen Schuldenabbaus wird um die für den Antrag notwendigen Ausgaben verringert.
Webseiten zu 2.1. https://www.ambius.com/blog/ultimate-guide-to-living-green-walls/ Bilder: https://www.inexhibit.com/case-studies/patrick-blanc-vertical-gardens/

 

Haushaltsantrag 2018: Gestaltungskonzept und Aktivierung Hirschgasse

07.01.2018

Im Zuge der Umgestaltung der Seestraße zu einem verkehrsberuhigten Boulevard und dem Bau von Seeländer soll laut Gemeinderatsbeschluss auch die Hirschgasse aufgewertet und umgestaltet werden. Der folgende Antrag präzisiert diesen Beschluss wie folgt:

Antrag

1. Es wird ein Gestaltungskonzept erstellt, das sich über die gesamte Länge der Hirschgas-se von der Seestraße bis zum Marktplatz erstreckt.

2. Es beinhaltet u.a. Vorschläge zur Strukturierung und Hervorhebung der Gebäude und der Straßenbelagsstruktur

3. Das Altstadtbeleuchtungskonzepts wird auf die gesamte Hirschgasse ausgedehnt

4. Der Gebäudebestand auf beiden Seiten der Straße wird erhoben (Nutzung, Eigentümerverhältnisse) und eine Analyse zu Vermarktungsmöglichkeiten und potenzieller Nutzung, z.B. durch Erwerb einiger Objekte durch die Stadt erstellt.

Begründung

Ziel der Bebauung des Seeländerareals ist nicht nur eine Verbesserung des Warenangebots durch Schaffung eines neuen Einkaufsstandorts. Mindestens ebenso wichtig ist die beabsichtigte Stärkung der Altstadt – ihrer Geschäfte, Dienstleistungsangebote, Gastronomie und nicht-konsumptiver Aufenthaltbereiche. Ohne eine einladende und attraktive Wegebeziehung zwischen Seestraße und Marktplatz ist dieses Ziel nicht zu erreichen. Daraus folgt, dass die Hirschgasse als die direkteste Verbindungslinie massiv aufgewertet werden muss und zwar in ihrer gesamten Länge und nicht nur, wie in den Plänen des Sanierungsgebiets Seeländer dargestellt, im unteren Drittel.
Derzeit ist diese Straße tot und nach Einbruch der Dunkelheit eher ein Angstraum.
Die Umgestaltung muss zeitgleich mit dem Bau von Seeländer und der Umgestaltung der Seestraße begonnen werden, denn alle drei Maßnahmen sind als eine Einheit zu betrachten. Die gesamte Maßnahme ist ein langfristiges Projekt für das Stadtplanungsamt, das Liegenschaftsamt (ggf. Gebäudeerwerb), das Amt für Wirtschaft und Tourismus und den Wirtschaftsförderer (Unterbringen von frequenzbringenden Dienstleistungen), also eine echte Querschnittsaufgabe.

Einige Anregungen:

- selbstverständliche Maßnahmen wie barrierefreie Bepflasterung

- Hingucker wie einzelne fluoreszierende Pflastersteine (vgl. Schlossbergaufgang) oder in den Boden eingelassene Lichtsteine

- Ausruhplätze für Ältere und Kinderwagenschieber: wichtig wegen der Steilheit der Straße. Diese Angebote müssen der Enge der Gasse Rechnung tragen (z.B. an Gebäuden ein- und ausklappbare Sitze oder schmale, lange Bänke) und gestalterisch ins Auge fallen (Farbigkeit, unterschiedliche Materialien, ..)

- gestalterisch wie inhaltlich auffallende Wegweiser zu Einkaufsangeboten und Zielen in der Altstadt und dem Schlossberg

- kreative Strukturierung von Teilen der Häuserfassaden: z.B.: farbige, möglicherweise v o r einzelne Ausfachungen vorgesetzte Elemente. Finanzierung durch die Stadt

- textile Akzente (Fahnen, Banner über die Gassenbreite am unteren Eingangsbereich, ..)

Die Hirschgasse muss idealer Weise ein Ziel an sich werden und nicht nur Verbindungsstraße. Dafür darf und muss sie sonst geltende Gestaltungsprinzipien in der Altstadt bei Beschilderung und Möblierung etc. durchbrechen.

Für die Fraktion

Maya Wulz

Deckungsvorschlag: Die auf Grund der positiven Novembersteuerschätzung eingehenden Mehreinnahmen sollen laut Verwaltungsvorschlag u.a. zum weiteren Schuldenabbau genutzt werden. Die Höhe dieses vorgesehenen Schuldenabbaus wird um die für den Antrag notwendigen Ausgaben verringert.

 

Antrag zum Haushalt 2018: Teilnahme am KfW-Förderprogramm 432

07.01.2018

Antrag

Die Stadt Herrenberg beantragt Fördermittel aus dem KfW Programm 432, das Zuschüsse für Konzepte zur energetischen Stadtsanierung ( integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager) zur Verfügung stellt.

Die Auswahl des Quartiers erfolgt auf Vorschlag der Verwaltung durch den Gemeinderat.

Begründung

Klimaschutz ist im Leitbild Herrenberg 2020 im Handlungsziel „ Umsetzung und Erreichung kommunaler Zielsetzungen zur Energieeineinsparung und Verminderung des CO 2 Ausstoßes in Form eines aktiven Klimaschutzes“ enthalten. Die Umsetzung ist eine globale Dauer- und Querschnittsaufgabe, was sich auch in den vielfältigen Förderangeboten auf EU-, Bundes- und Landesebene widerspiegelt. Angesichts der Investitionen, die dafür erforderlich sind, sollten diese Angebote in Anspruch genommen werden. Das KfW Programm 432 gibt einen Zuschuss in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten a. für die Erstellung von energetischen Quartierskonzepten und b. für die Leistung von Sanierungsmanagern. Der Restbetrag in Höhe von 35% ist von der Kommune zu erbringen. Ein Großteil davon darf ausdrücklich durch andere Fördermittel (z.B. für Energieeffizienz bei Wärme- und Kälteversorgung) der Länder, der EU, auch teilweise des Bundes aufgebracht werden.

Quartierskonzepte sollen u.a. die Gesamtenergiebilanz des Quartiers als Ausgangspunkt und Zielaussage, die Benennung konkreter Maßnahmen, die Kosten und Machbarkeit oder Umsetzungspläne (Prioritäten, Verantwortlichkeiten) enthalten. Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung aller relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekten auf, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um kurz-, mittel-, und langfristige CO2-Emissionen zu reduzieren. Städte wie München, Ludwigsburg, Esslingen und Pforzheim haben sich diese Maßnahme bereits fördern lassen.

Das Quartiersmanagement (eine Person oder ein Team als Planungsgemeinschaft) hat die Aufgabe u.a. die Umsetzung zu planen, Akteure zu koordinieren und kontrollieren. Es kann aber auch bei der Erstellung des Sanierungskonzepts mitwirken. Die Förderung gilt für drei Jahre mit Verlängerungsoption, falls die Maßnahmen länger dauern. Vorschläge, welches Quartier ausgewählt wird, können am besten von Verwaltungsseite vorgeschlagen werden. Dabei können Kernstadtquartiere (z.B. die Altstadt im Zusammenhang mit der sowieso vorgesehenen Herstellung von Barrierefreiheit und grundlegenden Belagssanierung) ebenso wie Bereiche in einem der Außenstadtteile in Frage kommen.

Für die Fraktion

Maya Wulz

Deckungsvorschlag: Die auf Grund der positiven Novembersteuerschätzung eingehenden Mehreinnahmen sollen laut Verwaltungsvorschlag u.a. zum weiteren Schuldenabbau genutzt werden. Die Höhe dieses vorgesehenen Schuldenabbaus wird um die für den Antrag notwendigen Ausgaben verringert.

 

Teilnahme Wettbewerb „Natur nah dran“ 2018

                                                                                                         19.11.2017

Antrag

Die Stadt Herrenberg beteiligt sich mit beispielhaften Grünprojekten am Wettbewerb „Natur nah dran“ 2018.

Begründung

Auch in der dritten Runde des Wettbewerbs, der darauf abzielt, die biologische Vielfalt zu erhalten, werden vom Land Baden-Württemberg wieder 10 Kommunen gesucht, die sich mit beispielhaften Projekten bewerben. Ausgewählte Vorhaben werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Aufgrund des Einsatzes von Pestiziden auf Ackerflächen und des schrumpfenden Lebensraums für Insekten und andere Kleinlebewesen sind die Städte zum Refugium für die Artenvielfalt geworden. Dies gilt es aktiv zu unterstützen.

Für die Fraktion
Maya Wulz

 

 

Wohnraumerschließung im Innern (u.a. Ausübung der Ankaufsrechte der Stadt Herrenberg)

                                                                                                             11.11.17

Antrag

1. Die Verwaltung übt die Ausübung der Ankaufsrechte für Grundstücke mit ablaufender Bauverpflichtung aus.

2. Bei  Altfällen, für die es noch keinerlei Bauverpflichtungszeitraum gab, nimmt die Stadt mit den Besitzern erneut Kontakt auf mit dem Ziel, durch Angebote wie z.B. einer Reinvestion einen Verkauf zu erreichen.

3. Die Stadt erhebt den Bestand an leerstehenden Wohnungen und Häusern. Sie nimmt Kontakt mit den Eigentümern auf mit dem Ziel, sie zu einer Generalanmietung durch die Stadt zu bewegen.

4. Die Stadt prüft, ob sie eine Satzung basierend auf dem Dezember 2013 vom Landtag verabschiedeten Gesetz, das erlaubt, Zweckentfremdung von Wohnraum in Kommunen mit Wohnraummangel zu bekämpfen, erlassen darf und möchte.

5. Die Verwaltung klärt, inwieweit zur Unterstützung der Abwicklung der Maßnahmen eine Beauftragung der Firma Reschl Stadtentwicklung nötig ist.

Begründung

Zu 1. Über allen Maßnahmen, die Kommunen zur Erschließung von Wohnraum im Altbestand und bei unbebauten Grundstücken ergreifen, steht die grundgesetzlich verankerte Aussage „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Art. 14).

Angesichts der Wohnraumknappheit auch in Herrenberg muss die Stadt drastischere Maßnahmen als bisher (z.B. städtische Wohnbauplatzbörse) ergreifen, um unbebaute, erschlossene Grundstücke zu aktivieren. Dem Beschluss des Gemeinderats, neue Wohngebiete im Außenbereich zu entwickeln, muss eine konsequente Erschließung von Potenzialen im Innenbereich folgen. Das Auslaufen der 15-jährigen Bauverpflichtungsfrist in Ländlen, Guldenäcker und Holdergraben II zum Ende des Jahres 2017 ist der richtige Zeitpunkt, damit anzufangen. Diesem Grundansatz hat die Verwaltung durch Vorlegen der DS 199 entsprochen. Die weitere Ausweitung der Frist, wie in der Drucksache vorgeschlagen, ist nicht angebracht. Eine 15 - jährige Bauverpflichtungsfrist ist mehr als ausreichend, um ein Bauvorhaben umzusetzen. Es ist weder die Aufgabe noch die Pflicht der Stadt, die Grundstücksbesitzer auf den Ablauf dieser Frist hinzuweisen.

Zu 3. Häufiger Grund für das Nichtvermieten ist die Angst vor Mietschulden und andere Probleme mit Mietern. Mit der Stadt als Vermittlungsebene kann diesen Befürchtungen entgegen getreten werden.

Zu 4. Mit einer  Satzung dieser Art kann die Stadt, nachdem sie den Bestand an leerstehenden Häusern erhoben hat, Kontakt mir den Eigentümern aufnehmen mit dem Ziel, diese innerhalb einer noch festzulegende Frist zu einem Verkauf zu bewegen.

Im Fall des Nichtverkaufs auf dem freien Markt erwirbt die Stadt die Häuser selber. Für Fälle, in denen ein Umbau vorgesehen ist, der Bauantrag noch nicht geprüft ist, die Erbengemeinschaft sich erst noch einig werden muss oder die Vermarktung des Hauses sich in die Länge zieht, kann in der Satzung Vorsorge getragen werden.

 

Für die Fraktion

Maya Wulz

Weiterentwicklung der Digitalisierung in Herrenberg

10.10.2017

Antrag

1. Die Verwaltung berichtet über den Status bestehender, angedachter und angeschobener Digitalisierungsprojekte.

2. Die Stadt Herrenberg bewirbt sich auf dieser Basis beim Ideenwettbewerb des Innenministeriums „Digitale Zukunftskommune“.

Begründung

Der Stand der Digitalisierung in Herrenberg, wie auch auf Landes- und Bundesebene, ist ext-rem unbefriedigend. Als Teil der Digitalisierungsstrategie des Landes (digital@bw) ist vom Innenministerium ein Ideenwettbewerb Digitale-Zukunftskommune@bw ausgeschrieben worden. Der Wettbewerb besteht aus drei Teilen.

Davon käme für Herrenberg Teil B in Frage, bei dem bis zu 50 Kommunen bei der Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie gefördert werden, die sich an den alltäglichen Bedürfnissen der Bürger*innen und lokaler Unternehmen orientiert. D.h. es muss bei den Bewerbern keine fertige Strategie vorliegen, was für Herrenberg angesichts des knappen Antragsendes des Wettbewerbs (31.12.17) auch nicht möglich wäre.
Es ist davon auszugehen, dass in der Herrenberger Verwaltung Vorüberlegungen und konkretere Ideen da sind, die aus Gründen fehlender personeller und finanzieller Ressourcen bisher nicht umgesetzt wurden. Diese Ideen, sowie bestehende digitale Strukturen, sollen dem Gemeinderat vorgestellt werden. Mit diesen vorhandenen Ansätzen sollte versucht werden, Mittel aus dem Ideenwettbewerb zu bekommen. In der Agenda Herrenberg 2020 hat die Stadt sich bereits personell und finanziell sehr ambitionierte Aufgaben für die nächsten Jahre gestellt.

Das Thema Digitalisierung ist aber kein zusätzliches Einzelprojekt und auch kein Thema, das verschoben werden kann. Es muss mit allen Prozessen verzahnt sein (Beispiel: die in IMEP vorgesehene Erstellung eines gesamtstädtischen Konzepts für den ruhenden Verkehr muss auf digitaler Basis erfolgen).
Weitere denkbare Anwendungsbereiche, die nahe an den Bedürfnissen der Bevölkerung sind: Digitalisierung des Formularwesens (die auf der Homepage vorliegenden Formulare sind uneinheitlich und können nicht online ausgefüllt werden), ein Onlinetracking von Verwaltungsvorgängen bzgl. Bürgeranliegen (z.B. bei Bausachen), oder die Einrichtung einer Herrenberg App mit Kurzversion fürs Smartphone und Langversion für den PC . Gesellschaftliche Teilhabe, Datenschutz, Ressourceneffizienz und intelligente Mobilität stehen für Bündnis 90/Die Grünen im Vordergrund bei der Weiterentwicklung der Digitalisierung. Dabei muss der Bürgernutzen immer wichtigster Parameter sein.

Für die Fraktion

Maya Wulz

 

Zurückstellung der Entscheidung über Erschließungsvariante Herrenberg-Süd

07.09.2017

Antrag

Die Entscheidung über die zu wählende Form der Erschließung der Baugebiete Herrenberg-Süd wird um ein Jahr vertagt.

Begründung

Im Beschlussantrag der DS 081-A, Punkt 4 wird zu recht darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Testphase zur Verkehrsberuhigung des Alzentals „unabhängig von der Erschließung des Baugebiets Herrenberg-Süd“ erfolgen kann.
Eine Verschiebung der Erschließungsentscheidung um ein Jahr würde zu keinen gravierenden Nachteilen führen angesichts der bekannten Dauer bei der Planung von Straßen, sollte es eine Entscheidung für eine Südrandumfahrung geben.

Die bisherige Beschäftigung mit der verwaltungsintern bevorzugten Variante 2 (Südrandstraße) hat sich den massiven gravierenden Auswirkungen auf das Erholungsgebiet und die naturräumlichen Gegebenheiten des Gutleuthaustals, die Behinderungen des Rad- und Fußverkehr von Gültstein (vorwiegend Schüler*innen), der Sicherheitslage beim Schulweg zu der Tennishalle und vor allem der Problemlage bei der vorgesehenen Einmündung der neuen Straße in das untere Ende der Marienstraße (vgl. die Stellungsnahme des Schickhardt Gymnasiums) bisher nicht annähernd gründlich genug gestellt.

Es waren ausschließlich verkehrsplanerische Aspekte, die bisher die Diskussion bestimmt haben.
Dies wird der Komplexität der Folgen einer Südrandumfahrung nicht gerecht und stellt eine einseitige Vorgehensweise der Stadtverwaltung dar. Ein weiterer Vorteil einer Verschiebung wäre, dass nach den Sommerferien 2018 der Beteiligungsprozess für IMEP abgeschlossen wäre und bei der Erschließungsentscheidung dann auf bereits vom Gemeinderat gefasste Beschlüsse zum Mobilitätsbereich zurückgegriffen werden könnte.

Das Fehlen von konkreten diesbezüglichen Maßnahmen und Konzepten war im gesamten laufenden Diskussionsprozess von Herrenberg-Süd/Alzental immer wieder negativ aufgefallen. Ebenso würden die Erkenntnisse aus dem Erfahrungsbericht der temporären Durchfahrtssperrung des Alzentals einfließen.

Unerlässlich für die Gesamtabwägung ist auch eine grobe Kostenschätzung. Die Entscheidung für eine Randstraßenerschließung, die den Finanzhaushalt der Stadt extrem belasten wird, und für die keine Zuschüsse zu erwarten sind, muss vorher mit einer Hausnummer versehen sein – besonders und gerade angesichts der kritischen Haltung, die der Gemeinderat in jüngster Zeit zu Kostenentwicklungen von (Bau)Projekten zu Recht an den Tag gelegt hat.

Die Stadt wird den hier genannten Konsequenzen eines Randstraßenbeschlusses nicht gerecht, wenn sie sich nicht ausreichend Zeit nimmt, diese zu bilanzieren. Und diese Zeit ist vorhanden.

Für die Fraktion

Maya Wulz

Varianten zum Verkehrskonzept Alzental und Herrenberg Süd

                                                                                                              27.05.2017

Antrag

Untersuchung weitergehender Varianten zur Drs. 2017-081 Verkehrskonzept Alzental und Herrenberg Süd. Ziel soll sein, auf die Erschließungsstraße Herrenberg Süd zu verzichten, ohne eine Überlastung der Horber Str. und des Reinhold-Schick-Platzes zu provozieren. Hierzu sollen folgende Varianten untersucht werden:

• Verkehrsvermeidung an der Quelle
o Das Baugebiet Kreuzen als stark autoreduziertes Wohnquartier ausweisen
o Förderung des autoreduzierten Wohnens auch im Zwerchweg

• Alzental als Anliegerviertel ausweisen (vgl. Anlage Seite 3)
o Verbot für Durchgangsverkehr
o Anwohner Quell- und Zielverkehr in alle Richtungen weiterhin zulässig – Umwege und eine zusätzliche Belastung der Hauptstraßen werden vermieden, dazu
o Gültsteiner Strasse und die einbindenden Straßenbereiche nicht sperren, sondern umfassend verkehrsberuhigen: Spielstraße, Schritttempo, Allverkehrsfläche mit Platzcharakter (shared space, Verkehrslenkung durch Straßenraumdesign)
o Nach Bau des neuen Park- und Geschäftshauses Hindenburgstraße Sperren des Zufahrtsverkehrs zur Musikschule an der Bismarckstraße – KISS&GO Zone am / im neuen Parkhaus in der Hindenburgstraße – Zugang zur Musikschule über den Weg / Hof der Albert Schweizer Schule.

Begründung

Die Verkehrsvermeidung an der Quelle (im neuen Wohngebiet) kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

• Reduzierung des Stellplatzschlüssels

• Verringerung der kostentreibenden Tiefgaragenstellplätze

• Förderung von Car-/E-Car- und Bikesharing • Gute Citybusanbindung (enger Takt)

• Gute Rad- und Fußverkehrserschließung Alzental als Anliegerviertel Über die Hälfte des Verkehrs z.B. auf der Goethestraße ist quartiersfremd und damit vermeidbar. Von den 3.900 Kraftfahrzeugen innerhalb von 24 Stunden sind 1.850 Kfz (ohne 550 Kfz aus dem Vogelsang) quartiersfremder Verkehr, der über die Horber Straße nach Herrenberg hineinfährt. Dieser Verkehr kann zu 100% die Gültsteiner Umfahrung benutzen, um die Hildrizhauser Straße, das Krankenhaus und das Schulzentrum zu erreichen oder die B 28 Richtung Tübingen.(s. Anlage S.3).

Mit diesen Maßnahmen wird eine Überlastung am Reinhold-Schick-Platz / I3Opt auch zukünftig verhindert, wie dies in der Drucksache als Ausschlusskriterium für Variante 3 prognostiziert wurde.

1. Die durchgehende Erschließungsstraße Süd wird damit überflüssig

2. Vermeidung von Eingriffen in Biotopverbünde, Fließgewässer und das Wasserschutzgebiet

3. Erhalt des freien Zugangs zu Grünraum / Erholungsflächen

4. Erhalt der sicheren Verkehrswege für Rad- und Fußverkehr aus / nach Gültstein, Oberem Gäu und Richtung Tübingen

5. Vermeidung (zusätzlicher) Verlärmung des Freizeitgeländes, des Schul- und Freibadbereichs 6. Erhebliche Kosteneinsparungen durch Verzicht auf knapp 1 km Straßenbau.

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

 

Reduzierung der Bauverpflichtungszeit bei privaten Grundstücken

                                                                                                                                         07.05.2017

 

Antrag

1. Zur Sicherstellung der Bebauung von privaten Grundstücken innerhalb eines kurzen zeitlichen Rah-mens gilt in Wohnbaugebieten eine fünfjährige Bauverpflichtung nach Abschluss der Neuordnungs- und Erschließungsmaßnahmen. Der Stadt ist danach ein Ankaufsrecht einzuräumen. Von dem Ankaufsrecht kann abgesehen werden, wenn innerhalb einer Frist von zwei Jahren eine Bebauung erfolgen soll.
2. Der Beschluss des Gemeinderats zu diesem Vorschlag ergeht, bevor die Stadt in die nächsten Grund-stücksverhandlungen (Neubau- oder Abrundungsgebiete) einsteigt.

Begründung

Der sorgsame Umgang mit Flächen muss eines der vorrangigen Ziele einer verantwortungsvollen kommunalen Grundstückspolitik sein. Dies trifft besonders auf Ballungsräume zu, zu denen auch die Gemarkung Herrenberg noch gehört und bezieht sich auf Wohnbebauungs- wie Gewerbeflächen. Bei der Entwicklung von Wohnbauflächen ist die Innen- vor Außenentwicklung erklärtes Ziel aller Gemeinderatsfraktionen. Ebenso übereinstimmend wird beklagt, dass hunderte baureifer privater Grundstücke in Herrenberg die Umsetzung dieses Ziels be- und verhindern und zu Neubaugebieten auf der grünen Wiese führen mit entsprechenden langfristigen, von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten aufgrund der Unterhaltung von Infrastruktur, zerstörten Naherholungsgebieten und verlorenen Freiflächen. Zusammen mit einem Beschluss, dass Wohnbaugebiete nur dann entwickelt werden, wenn die Stadt alle Grundstücke in ihrer Hand hat, d.h. alle privaten Einwurfsflächen erworben werden konnten (ein entsprechender Antrag, den wir unterstützen, liegt vor), ermöglicht die hier beantragte verringerte Bauverpflichtungszeit die Gestaltung von Wohnflächen im gesamtstädtischen Interesse. Weitere Vorteile: in den Verkaufspreis sind nicht-beitragsfähige Erschließungsanlagen und Kosten für arten- und naturschutzrechtliche Aufwendungen einrechenbar und es ist eine gewisse Dämpfung des Preisanstiegs bei Wohnbau durch die Stadt möglich. Internetrecherchen im näheren Umfeld haben ergeben, dass es bereits etliche Kommunen gibt, die auch hier so verfahren: In Rottenburg gilt eine zweijährige Bauverpflichtung. Alle Grundstücke müssen in städtischer Hand sein. In Kirchentellinsfurt gelten fünf Jahre (dazu die Verpflichtung zum Anschluss an das Erdgasnetz FairEnergie, Reutlingen – Ausnahme Passivhäuser). In Tübingen gilt ebenfalls der Zwischenerwerb mit vierjähriger Bauverpflichtung. Desgleichen in Ammerbuch mit Fünfjahresfrist. Ein entsprechender Beschluss erfordert keine langwierigen und teuren Planungen oder Vorarbeiten seitens der Verwaltung, sondern kann umgehend gefasst werden. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist im Beschlussantrag festzulegen.

Für die Fraktion
Maya Wulz

 

Bürgerinfoveranstaltungen

                                                                                                                      04.04.2017

Antrag

auf Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Erschließung Herrenberg Süd/Alzental Verkehrskonzept

Begründung

Im ausführlichen Bürgerbeteiligungsprozess ging es neben Städtebau, Freiraumgestaltung, Wohnformen etc zwar auch immer wieder um die Erschließungsthematik. Die Variante südliche Umgehungserschließung wurde aber nie als DIE endgültige Lösung präsentiert oder auch nur diskutiert in ihren mannigfaltigen Auswirkungen. Reaktionen, die in den letzten Tagen den Fraktionen und sicher auch der Verwaltung zugegangen sind, zeigen einen erheblichen Diskussionsbedarf, der „in Stellvertretung“ durch die TA Mitglieder nicht ausreichend geleistet werden kann. Insbesondere auch die betroffenen Einrichtungen (Schulen) im Längenholz und der SJR in „Vertretung“ für die Nutzer der Freizeitanlage sollten sich vor der Gemeinderatsentscheidung im Meinungsaustausch äußern können.

Für die Fraktion

Maya Wulz

Graben Ost autofrei

                                                                                                                                  29.3.2017

Antrag

Der autofreie Graben Ost wird als weiteres Projekt in den Fahrplan Innenstadt aufgenommen. Der östliche Teil der Straße "Auf dem Graben" wird Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich und bleibt damit für den Pkw Durchgangsverkehr zwischen Hasenplatzampel und Traube und zur Fahrt in die obere Altstadt/Stiftskirche erhalten.
Anwohnerstellplätze werden neu organisiert und fest zugeteilt.

Begründung

Ziel eines autofreien Grabens West ist, den Parksuchverkehr mit seinen Belastungen für die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Altstadt zu beenden. Ohne den gesamten Graben in dieses Konzept mit einzubeziehen, wird dieses Ziel nicht erreicht. Speziell die Kreuzungssituation Schulstraße/Graben im Ampelrückstaubereich ist untragbar und nur mit der Sperrung des westlichen Grabens nicht ausreichend zu beruhigen. Was das Angebot an Parkflächen betrifft, werden die wegfallenden Parkplätze im östlichen Graben durch den Bau des neuen Park- und Geschäftshauses in der Hindenburgstraße mehr als ausreichend und nahe ersetzt.
Mit der Neuorganisation der Ampelschaltung im Kreuzungsbereich kann eine attraktive Wegebeziehung zwischen neuem Parkhaus und Innenstadt/Graben umgesetzt werden.
Im Bereich der Altstadt gibt es zu wenige attraktive Aufenthaltsorte – schon gar keine, die nicht versiegelt sind. Dieses Manko führt u.a. auch zu dem immer wiederkehrenden Wunsch, z.B. den Marktplatz grüner zu gestalten.
Ist der gesamte Graben autofrei, ergäbe sich die große Chance, eine größere Fläche als grünen Ring um die südliche Altstadt zu legen. Mit dem weitgehenden Wegfall der Stellplätze auf der Seite der Stadtmauer und einer geschickten Neuorganisation der Anwohnerstellplätze (bei Erhalt aller vorhandenen Stadtbäume), ergeben sich im Graben neue Möglichkeiten zur Ansiedelung von Einzelhandel.

Für die Fraktion
Maya Wulz

Neubau Grundschule Haslach ‚Fliegendes Klassenzimmer‘ Fertiggebäude in Holzrahmenbauweise

                                                                                                                                26.1.2017

Antrag

Die Stadt Herrenberg prüft die Anmietung und die spätere Kaufoption eines Fertiggebäudes in Holzständerbauweise zur Unterbringung der Haslacher Grundschulkinder übergangsweise während des Neubaus der Haslacher Grundschule.

Begründung

Die Stadt Herrenberg prüft derzeit die möglichen Alternativen zur Unterbringung der Haslacher Grundschulkinder während des Neubaus der Haslacher Grundschule. Bereits angedacht sind die Möglichkeiten eines
a) Buspendelverkehrs in andere Schulen (z.B. Kuppingen) und
b) die Erstellung eines Schulneubaus neben dem bisherigen Schulgebäude oder
c) die Anmietung von Containern.

Neben diesen drei Varianten besteht
d) die Möglichkeit zur Anmietung von Fertiggebäuden in Holzrahmenbauweise mit späterer Kaufoption. Z.B. beim Fertighaus, auch ‚Fliegendes Klassenzimmer‘ genannt der Fa. Willi Mayer Holzbau GmbH & Co. KG, Bisingen, http://www.willi-mayer.de/objektbau/referenzen/fliegendes-klassenzimmer.html . (Anmerkung: Zu der genannten Firma bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Seiten Bündnis 90/Die Grünen) ergibt sich der Vorteil für die Stadt Herrenberg, dass das Gebäude nach der Mietzeit, unter Anrechnung der bereits gezahlten Miete, gekauft werden kann.
Das Gebäude kann danach von der Stadt Herrenberg weitergenutzt und beliebig oft abgebaut und an anderer Stelle (z.B. bei späteren weiteren Schulsanierun-gen/Neubauten/Zwischennutzungen) wieder aufgebaut werden. Durch diese ökologisch sinnvolle Wiederverwendung des Gebäudes wird insbesondere dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung getragen.
Bei der reinen Anmietung von Containern während der Schulneubauzeit wäre die gezahlte Containermiete nach Umzug in das neue Gebäude und Rückgabe des Containers verloren.

Für die Fraktion

Maya Wulz (bearbeitet von Claudia Mauch, Ortschaftsrätin Haslach Bündnis 90/Die Grünen)

 

Förderung der E-Mobilität in Herrenberg und Ausbau von regenerativen Energien

05.01.2017

 

Antrag

Um die ökonomischen und ökologischen Vorteile der E-Mobilität nutzen zu können, braucht es ein kommunales Energie- und Managementkonzept mit dem Ziel, die anlaufende Nachfrage durch attraktive Angebote regenerativer Energie befriedigen, fördern und nutzen zu können. Die Erarbeitung eines derartigen Konzepts ist bei den Stadtwerken zu verorten. Um für die Anforderungen und Chancen der elektromobilen Zukunft in Herrenberg gerüstet zu sein, werden folgende Vorschläge geprüft:

1. In Zusammenarbeit mit der Stromnetzgesellschaft Herrenberg, an der die Stadt mit 25,1 % beteiligt ist, werden frühzeitig die Weichen zur Ertüchtigung/dem Management einer ausreihend leistungsfähigen Netzinfrastruktur gestellt.

2. In städtisch verantworteten Gebäuden werden bei Herstellung neuer Parkplätze (in Tiefgaragen und oberirdischen Plätzen) Stromanschlüsse zum Schnell-Aufladen von E-Fahrzeugen ein- bzw. vorgerichtet. Es wird geprüft, an welchen bestehenden, stark genutzten städtischen Stellplätzen/Parkflächen nachträglich Ladepunkte angebracht werden können.

3. Sukzessives Ersetzen auszurangierender Fahrzeuge durch Elektrofahrzeuge für den Fuhrpark der Stadtverwaltung (besonders der Technischen Dienste) und der Stadtwerke, soweit geeignete Modelle auf dem Markt verfügbar sind.

4. Ausbau der lokalen Erzeugung von regenerativer Energie in Herrenberg vor allem im Strombereich.

5. Erster Ansatzpunkt: Alle baulich geeigneten Dächer städtischer Liegenschaften, vorhandene wie neu zu bauende, werden grundsätzlich mit PV-Anlagen ausgestattet. Ausnahmen sind immer zu be-gründen.

 

Begründung


Spätestens mit der Unterzeichnung des neuen Klimavertrages von Paris im letzten Jahr durch die Bundesregierung, wurde deutlich, dass sich viele Lebensbereiche unserer Gesellschaft neu orientieren müssen – nämlich weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energieträgern. Dabei erweist sich die Elektromobilität als eine zukunftsweisende Alternative, zum bisher überwiegend auf Verbrennungsmotoren basierenden Personenverkehr.
Zukunftweisend ist Elektromobilität, weil sie, verglichen mit der konventionellen Mobilitätsform, klare Vorteile aufweist: Sie verursacht geringe Schadstoff-, CO2- und Lärmemissionen, ist verglichen mit den stark ölabhängigen Verkehrssystemen sicherer vor internationalen Krisen und bietet große lokale Wertschöpfungspotenziale in Bereich Energieerzeugung, -verteilung und -vertrieb. Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist erklärtes und auch unabdingbares Ziel infolge des Atomausstiegs in Deutschland.

Vor Ort fällt die Thematik überwiegend in den Aufgabenbereich unserer Stadtwerke. Im Strategiepapier der SWH (Anlage zur DS 2014-041) wird dies auf S.74 ausdrücklich formuliert. Wie in den meisten städtischen Ämtern ist aber auch in unserem Eigenbetrieb zu wenig Personalkapazität vorhanden, um solch eine umfassende Thematik zu bearbeiten. Deshalb sind im Bericht der SW zum Jahr 2016 kaum Aktivitäten für 2017 aufgeführt. Für Gesamtkonzept und Umsetzung ist dann temporär externer Sachverstand hinzuzuziehen, wie dies auch in anderen Aufgabenbereichen erfolgt, und im Übrigen auch in anderen Kommunen gemacht wird. Vorarbeit kann hier durch die Klimaschutzbeauftragte geleistet werden. Städte und Kommunen übernehmen bei der Umsetzung dieser zukunftsweisenden Aufgabe eine Schlüsselrolle, da sie die Menschen vor Ort direkt erreichen.

Zu 1.: Die vorhandene Strom-Netzinfrastruktur ist nicht darauf ausgelegt, die absehbare Nachfrage nach Leistung (hohe Ladeströme) für schnelles Wiederaufladen von Elektroautos, insbesondere an den Haushaltsanschlüssen zu jeder Zeit, zu befriedigen. Die dafür nötigen Kapazitätserweiterungen bei Umspannstationen und Verteilernetzen werden für die Netzbetreiber voraussichtlich nicht bezahlbar sein. Intelligentes Lademanagement, sowie eine ausreichend leistungsfähige öffentliche Ladeinfrastruktur für schnelles Laden mit (sehr) hohen Leistungen bieten hier einen Ausweg. Beide Lösungsansätze sind nur zusammen mit dem Strom-Netzbetreiber umsetzbar und sind frühzeitig anzugehen.

Zu 2.: Als Einstieg in öffentliche Angebote kämen Stellplätze für Fahrzeuge der Technischen Dienste in Frage. Ein gutes privat finanziertes Beispiel ist das neue Wohnprojekt „Stadtwerk“, bei dem alle Tiefgaragenstellplätze mit einer Anschlussmöglichkeit versehen sind.

Zu 3.: Für den Umstieg auf E-Mobile könnte der kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Umweltbonus für Elektro- und Hybridautos als Anreiz genutzt werden. Es bestehen aber auch weitere Fördertöpfe, wie z.B. auf http://www.e-mobilbw.de/de/aufgaben/foerderinformationen.html dargestellt wird.

Zu 4.: Die Ausweitung von E-Mobilität ist nur dann nachhaltig, wenn der Strom-Mehrbedarf in Herrenberg (ca. plus 35.000 MWh pro Jahr bei vollständigem Umstieg auf E-Mobilität) aus 100% regenerativer Produktion erfolgt. Aktuell werden knapp 103.000 MWh pro Jahr Strom im Herrenberger Netzgebiet benötigt, wovon erst weniger als 10% regenerativ erzeugt werden. Entsprechend muss das Angebot enorm gesteigert werden. Millionen-Kapital vor Ort nutzen Eine Strom-Energiebereitstellung vor Ort stärkt die lokale Wertschöpfung. Ein Beispiel: Der fast vollständige Kapitalabfluss bei der Nutzung von Verbrenner-Rohstoffen (laut Kreis-Klimaschutzkonzept werden im Verkehrsbereich ca. 270.000 MWh fossile Energie pro Jahr verbrannt) verringert sich entsprechend. Der Kapitalwert der Verbrenner-Rohstoffe beträgt ca. 35 Mio. Euro brutto. Abzüglich Steuern fließen somit jährlich mehr als 10 Mio. Euro an Rohstoffkosten allein im Verkehrsbereich unwiederbringlich aus Herrenberg ab. Dieses Geld ist auch der wesentliche Schmierstoff für Umweltzerstörung, Ausbeutung, Unterdrückung, Krieg und Terror auf der Welt. Für das Drehen dieses großen Rades tragen wir auch hier in Herrenberg Verantwortung, indem wir dem System das Geld entziehen und lokal für die eigene Prosperität und das Wohlergehen anderer sinnvoller nutzen könnten. Die anlaufende radikale Wende in der Verkehrs-Energiepolitik kann nicht zuletzt auch den Ausbau der Sparte Gäustrom der SWH unterstützen und neue Geschäftsfelder eröffnen.

Zu 5. Laut Kreisklimaschutzkonzept liegen in Herrenberg erhebliche Potenziale der regenerativen Ener-gien bei der Stromerzeugung durch Photovoltaik. Allein bei Hausdachanlagen werden mehr als 80% der vorhandenen Potenziale laut Kreisklimaschutzkonzept noch nicht genutzt (80% entspricht mehr als 14.000 MWh). Hier muss die Stadt noch viel stärker werben und mit gutem Beispiel voran gehen. Ein einfacher und kurzfristig aus eigener Kraft zu stemmender Schritt ist deshalb, dass, außer in begründeten Ausnahmen, endlich alle in Frage kommenden Dächer von städtischen Gebäuden grundsätzlich und bei Neubauten automatisch mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Das betrifft die Installationen auf neuen Dächern, z.B. der neuen Grundschule Haslach und dem Kernzeitgebäude der Vogt-Heß Schule, genauso wie Nachrüstungen (Freibadservicegebäude, ehem. Notariat).

Die Herrenberger Bevölkerung ist bereit, sich bei ökologisch sinnvollen Projekten finanziell zu engagieren (vgl. die vielen durch den AK Energie initiierten Sonnendächer). Das Thema PV-Freiflächenanlagen bietet sich hier z.B. an. Die Untersuchungen und Ausführungen der Verwaltung zu einem von der Grünen Fraktion 2014 dazu eingebrachten Antrag waren nicht erschöpfend. Auch hier liegt noch ein großes Potenzial, die das Kreisklimaschutzkonzept noch gar nicht erfasst hat, da es nur die Dachflächenpotenziale erfasst hat.

Laut dem vom Gemeinderat in Auftrag gegebenen Integrierten Mobilitätsplan sollen Vorschläge zum Ausbau der E-Mobilität gemacht werden (Teil D, neue Mobilitätsformen). Wir haben davon abgesehen, folgende Aspekte im Ausbau der E-Mobilität im Antragstext aufzuführen, da sie laut der IMEP Auftragsvergabe an Dr. Brenner Ingenieure automatisch mit zu betrachten sind:

Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) zur Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen; Unterstützung der Fahrrad E-Mobilität durch geeignete Rahmenbedingungen (diebstahlsichere Abstellplätze, ...); Einbeziehung von Handel, Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungsunternehmen im Bemühen um eine flächendeckende Verbreitung der E-Mobilität (z.B. beim Lieferverkehr und Fahrt der Mitarbeiter zur Arbeit und zurück), Elektrifizierung des ÖPNV (Citybus). Letztgenannter Aspekt ist sehr frühzeitig vor Ablauf des Vertrags mit der Fa. Däuble anzugehen.

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

Umgang mit Baumfällungen

                                                                                                                                    11.11.2016  

Antrag  

Das geplante Fällen von markanten Baumgruppen wird den jeweiligen Ortschaftsräten, bzw. für die Kernstadt dem TA (Technischer Ausschuss), so rechtzeitig angekündigt, dass die Möglichkeit zur Aussprache über die Maßnahme und über geplante Nachpflanzungen vor deren Umsetzung gegeben ist. Da Baumfällaktionen überwiegend in Herbst und Winter erfolgen, sollte der Antrag so rechtzeitig behandelt werden, dass die vorgeschlagene Regelung rechtzeitig für 2017 in Kraft treten kann, sofern die Gremien zugestimmt haben.

Begründung  

Die Möglichkeit einer Aussprache über geplante umfangreichere Fällaktion würde der Bedeutung gerecht werden, die solche das Stadt- und Landschaftsbild prägende Baumgruppen haben. Anlass für den Antrag ist die in der Wintersaison 2015/16 erfolgte Fällung  einer Allee von Pappeln in der Kanalstraße , Gültstein, die ein markantes Merkmal der Ortsrandlage darstellten. Bis heute sind weder die Baumstümpfe entfernt worden noch sind Nachpflanzungen erfolgt.  

Für die Gemeinderatsfraktion und die Ortschaftsräte*innen  

Maya Wulz

Finanzierung einer Großspielanlage

                                                                                                                                         26.07.2016

Antrag

Zur Finanzierung der Großspielanlage wird geprüft, ob nicht zusätzlich auch anderweitig Baugrundstücke an vorhandenen Straßen verfügbar gemacht werden können. Konkret geht es auch um Grundstücke an voll erschlossenen Straßenzügen die bisher nur einhüftig bebaut sind wie z.B. am Akazienweg in der Schwarzwaldsiedlung.

Begründung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Zuge der Behandlung des Themas Finanzierung der Freizeitanlage im TA, in dem das Thema auf der Tagesordnung stand, darauf hingewiesen, dass auch andere als die vorgesehenen Spielplatzflächen für die Veräußerung untersucht werden sollten. Dieser Antrag schlägt eine weitere Finanzierungsergänzung vor. So z.B.

·         die Fläche Ehbühl 60 als einer der drei nahe beieinander liegenden Spielplätze im Ehbühl. Ein relativ kleines aber durchaus bebaubares Grundstück. Die verbleibenden beiden Spielplätze in unmittelbarer Nähe rechtfertigen einen Verzicht auf diese Spielfläche.

·         Veräußerung des Grundstücks mit Doppelhaushälfte Alzentalstraße 16, Ecke Ehrhardtstraße. (In Tübingen wäre so eine Immobilie wegen 6 Jahren Leerstand jetzt mit 50.000 Euro Bußgeld bedroht.)

·         Schaffung von Planungsrecht am Akazienweg. Hier handelt es sich um den östlichen Randbereich der 3,6 ha Wohnbaulandfläche „Kleiner Markweg“ aus dem Flächennutzungsplan von 1993. Diese Fläche soll im Rahmen Standortkonzeption Wohnen (Drs. 2012-111) für die weitere Wohnbauflächenentwicklung im Ganzen nicht mehr herangezogen werden. Eine Teilflächennutzung hingegen entspricht den Leitbild Herrenberg 2020 Punkt 4.5 „Maßvolle Siedlungserweiterung – Bündelung der Flächeninanspruchnahme“. Zudem kann damit das Siedlungsgebiet Markweg städtebaulich abgerundet werden und vorhandene Erschließungs- und Infrastruktur genutzt werden, um auch kostengünstige Bauplatzangebote zu bekommen. Perspektivisch lassen sich hier ca. 12 bis 20 Bauplätze realisieren, je nach Ausformung (EFH, DHH, Kettenhäuser …).

Ggf. sind dem Stadtplanungsamt weitere Flächen dieser Art im Stadtgebiet bekannt.

Mit der Umsetzung der Freizeitanlage sollte mit Mitteln aus dem Finanzhaushalt vor Beginn der Realisierung oben genannter Möglichkeit begonnen werden.

 

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

 

Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen

                                                                                                                                    25.06.2016

Antrag

Das aktuelle  Gebührenaufkommen (Kindergartenjahr 2015/16) wird beibehalten und für  5 Jahre eingefroren ( Moratorium).
Als neues Gebührensystem wird ein einheitlicher Stundensatz pro Stunde Betreuung festgelegt für alle in Anspruch genommenen Betreuungszeiten.
Die Bemessung der Höhe des Stundensatzes orientiert sich am aktuellen Gesamtgebührenaufkommen (vgl. Punkt 1).
Dem konkret vorhandenen erhöhten Kostenaufwand für U3 gegenüber Ü3 Betreuung wird Rechnung getragen: Die U3 Stundensätze sollen aus diesem Grund höher sein als die für Ü3.
 

Begründung

Die Herrenberger Betreuungsgebühren sind aus verschiedensten, teilweise nicht nachvollziehbaren Gründen, sehr hoch. Deshalb soll in den nächsten Jahren eine Erhöhung generell ausgeschlossen werden. Entsprechend  lehnen wir die Variante ‚Fortführung des bisherigen Systems mit weiteren Gebührenerhöhungen’ wie in der DS 119-2016 vorgeschlagen (3% 1.9.16, 7% 1.9.17) und andere Gebührenerhöhungsvorschläge ab.

Grundgedanke unseres Antrags auf Festsetzung eines einheitlichen Stundensatzes ist es, ein möglichst gerechtes Gebührensystem anzubieten. Ein einkommensabhängiges Gebührensystem kann dieses Prinzip unterstützen.

Die völlig überhöhten Ganztagesgebühren müssen vollständig wegfallen. Lediglich ein “Abschmelzen“ der Randstundengebühren, wie in der Drucksache vorgeschlagen, erfüllt diese Bedingung nicht.

Dabei gehen wir von einem Solidarsystem aus, das längere Berufstätigkeitsstunden pro Tag nicht  durch höhere Gebühren bestraft. Berufstätigkeit beider Elternteile ist gesellschaftlich gewünscht,  wirtschaftlich nötig und entspricht der Umsetzung des Grundgesetzauftrags zur Gleichstellung von Mann und Frau.

Unser Haushaltsantrag zu einer 5%igen Gebührenerhöhung wird zurückgezogen. Grundlage für diesen Vorschlag war die ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagene 10%ige Gebührenerhöhung, die wir zumindest abmildern wollten. Im Verlauf der Gebührendiskussion der vergangenen Wochen haben sich für uns neue Einschätzungen der Sachlage ergeben, die zu vorliegendem Antrag der Grünen Fraktion geführt haben.

 

Für die Fraktion

Maya Wulz

Bodenbeprobung Spielplatz Wasserwerkstatt

                                                                                                                                              28.04.2016

Antrag

Im Vorfeld der Umsetzung des Spielplatzkonzepts wird auf dem geplanten Spielplatz „Wasserwerkstatt“ (anstelle des bestehenden Spielplatzes Schliffkopfstraße) eine Bodenbeprobung vorgenommen, um mögliche Kontaminierungen wie auf dem angrenzenden Leibfriedgelände auszuschließen.

 

Begründung

Es ist bekannt, dass das ehemalige Leibfriedgelände durch die frühere Aluminiumproduktion dort stark kontaminiert wurde und deshalb auch gesperrt ist. Es muss sichergestellt werden, dass der Boden des geplanten Spielplatzes altlastenfrei ist.

 

 

Für die Fraktion

Maya Wulz

Container für VfL Fußballerinnen

                                                                                                                                               28.04.2016

Antrag

Als Zwischenlösung bis zu einem aktuell noch nicht geplanten oder zeitlich fixierten Umbau der Stadiongaststätte inklusive Kellergeschoss, in dem Umkleidekabinen und Duschmöglichkeiten für Mädchen- und Frauenfußballmannschaften untergebracht sind, stellt die Stadt Herrenberg an geeigneter Stelle Container zur Verfügung.

 

Begründung
Seit Jahren sind die Umkleide- und Duschangebote für Mädchen und Frauenfußballmannschaften im Keller der Stadiongaststätte in einem Zustand, der hygienisch und vom Ambiente her völlig inakzeptabel ist. Es fragt sich, ob z.B. die Schimmelbildung dem Gesundheitsamt überhaupt bekannt ist. Das aktuelle VfL Vereinsheft „Spotlight“ beschreibt die unhaltbare Situation drastisch, aber ohne Übertreibung.

In den vergangenen Jahren hat die Grüne Fraktion schon mehrfach Kontakt zu Verantwortlichen und Spielerinnen aufgenommen, eine Begehung durchgeführt und bei der Verwaltung wg. möglicher Lösungen rückgefragt. Außer eher als kosmetisch zu bezeichnenden Maßnahmen hat sich an dem Grundproblem nichts geändert. Begründung: Es stünden keine Mittel für bauliche Veränderungen zur Verfügung.

Laut Auskunft der Abteilung Fußball beim VfL  sind die aktiven Damenmannschaften in den nächsten Jahren nachweislich bestrebt höherklassiger zu spielen, was auch weitere positive Auswirkung auf die Qualität und Quantität der Mädchen- / Damenmannschaften beim VfL haben wird. Beim Besuch von Gastmannschaften müsse man sich für dieses „Angebot“ geradezu schämen, wurde uns berichtet. Um so weniger sind die beschriebenen Zustände weiterhin tragbar.
In den im Haushalt 2016 vorgeschlagenen (allerdings noch nicht beschlossenen) Investitionsmaßnahmen bis 2019 findet sich kein Ansatz für bauliche Maßnahmen. D.h.,  die Zustände müssten noch jahrelang weiter hingenommen werden. Container sind heutzutage qualitativ ausgereift. Ggf. sind auch nur kurzzeitig gebrauchte Container am Markt verfügbar.  Ein Aufstellort sollte in Absprache mit dem VfL  gefunden werden. 

Der VfL Abt. Fußball unterstützt eine Zwischenlösung, wie sie hier dargestellt ist.

 

Für die Fraktion

Maya Wulz

Haushaltskürzungen und Mehreinnahmen - Haushaltswirksame Anträge 2016

Antrag

1. Die Benutzungsgebühren  für die Kindertageseinrichtungen werden nur um 5% erhöht anstatt der vorgeschlagenen 10% (Mindereinnahmen: 224 250 Euro)

2. Die Parkgebühren werden im Vergleich zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungsschritten jeweils um das Doppelte erhöht (+ 140 000 Euro).

3. Die Vergnügungssteuer wird auf 25% erhöht (+ 17 000 Euro).

4. Die für die Gestaltung des Schillerplatzes und Umgebung (vgl. Anl.2.2 zur DS 2014-012) eingestellten 250 000 Euro werden auf 50 000 Euro reduziert.

5. Die Mitgliedschaft in folgenden Vereinigungen wird beendet: 

5.1   Bürgermeistervereinigung Landkreis Böblingen ( - 350 Euro); internationale Bürgermeisterunion ( - 150.- Euro)

5.2   kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung ( - 2000 Euro)

5.3   ev. und kath. Landesverband ( - 57000 Euro).

6. Sämtliche Planungsraten und Gutachterhaushaltsansätze werden um 5% gekürzt.


7. Der Kostenansatz für die Umsetzung der Großspielanlage wird um 100 000 Euro verringert.
 

Begründung

Zu 1.

Schon die aktuelle Gebührenhöhe belastet die Familienbudgets bereits mehr als genug. Nur zwei Beispiele:

Familien mit 2 Kindern, davon ein U3 Kind :

201 Euro:  7.30 – 13.30 ,

( plus 4x Mittagessen: 71 Euro)

Familien mit 1 U3 Kind:

284 Euro: 7.30 – 13.30

(plus 4x Mittagessen: 71 Euro)
Erhöhung um 10%, wie vorgeschlagen: + 20.10 Euro
Erhöhung um 10% wie vorgeschlagen: + 28.40 Euro
 

Zu 2.

Die Erhöhung um das Doppelte bedeutet im Einzelnen:

Parkdauer
Betrag (in Klammer: bisherige Regelung)
bis 30’
- . 30 statt -. 20 Cent (-. 10 Cent)
über 30’ bis 1 Std
-. 70 statt -. 60 Cent (-.  50 Cent)
über 1 Std bis 1 Std. 30’
1.20 statt 1.00 Euro (- . 80 Cent)
über 1 Std. 30’ bis 2 Std.
1.40 statt 1.20 Euro ( 1.00 Euro)
u.s.w.
u.s.w.
über 2 Std.45  bis 3 Std.
2.40 statt 2.20 Euro (2.00 Euro)
 

Die vorgeschlagene Verdoppelung bedeutet also zwischen -. 10 und -. 20 Cent auf städtischen Parkplätzen bzw.  1.20 und 12.50 Euro (für Dauerparker) in den Parkhäusern der SWH im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag.

 

Zu 3.

Eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 25% statt der vorgeschlagenen 24% erbringt 17 900 Euro Mehreinnahmen. Die Entwicklung der Gewinne in der Glücksspielbranche geht seit Jahren steil nach oben. D.h. höhere Steuern führen zu keiner „Erdrosselung“. Ein Steuersatz von 25% ist gerichtlich „abgesegnet“ und wird von umliegenden Gemeinden bereist auch erhoben.

Bisherige Klagen gegen die Stadt gegen frühere Erhöhung der Vergnügungssteuer waren nicht erfolgreich. Wer klagen will, klagt auch bei einer Erhöhung auf 24%.

 

Zu 4.

Im Haushalt 2015 waren bereits 50 000 Euro für die Gestaltung des Schillerplatzes eingestellt. Mit weiteren 50 000 in 2016 ist genug Geld da, um die Flächen F1 (403 m2)  und F2 (332 m2) instand zu setzen. Besondere Aufwertungsmaßnahmen sind an diesem Ort nicht angebracht. Der in Anlage 2.2. zur DS 2014-012 dargestellte Streifen entlang der Horber Straße muss überhaupt nicht von der Stadt in irgendeiner Form hergerichtet werden. Der Gehweg ist im Besitz von „formart“ und ggf. entstandene Bauschäden an den straßenbegleitenden Parkplätzen müssten falls nötig, ebenfalls vom Bauträger des ehem. EnBW Areals übernommen werden.

Zu 5.

5.1. Der besondere Mehrwert für Herrenberg aus diesen Mitgliedschaften ist nicht ersichtlich. Auch bedürfen diese Organisationen und Personengruppe keiner speziellen  Solidarität.

5.2 Die Stadt befindet sich in einem sehr teuren, professionellen Geschäftsoptimierungsprozess. Zu den sich daraus ergebenden verbesserten Geschäftsabläufen kann eine kommunale Beratungsstelle  nicht beitragen. Falls doch, stimmt etwas nicht an der Qualität des laufenden GOP.

5.3. Deutschland ist ein laizistischer Staat und sollte in keinen kirchlichen Einrichtungen Mitglied sein (Der Verein zur Erhaltung der Stiftskirche, in dem die Stadt Mitglied ist und auch bleiben sollte, ist ein historischer, kein kirchlicher Verein)

 Zu 6.

Erfahrungsgemäß werden die für Planungen und gutachterliche Tätigkeiten vorgesehenen Beträge häufig nicht ganz ausgeschöpft. Hier kann der Haushalt mehr „auf Kante genäht“ werden.In einzelnen Fällen wo dies doch der Fall ist, kann der fehlende Betrag mit anderen nicht ausgeschöpften Gutachterpositionen ausgeglichen werden.

 Zu 7.

Auch mit einer Reduktion der vorgesehenen Mittel um 100 000 Euro werden wir eine äußerst attraktive Spiel- und Aufenthaltsanlage bekommen. Angesichts der diversen schmerzhaften Einsparungsvorschläge auf der Konsolidierungsliste muss auch dieser große Ausgabeposten einen Beitrag leisten.

 

Für die Fraktion

Maya Wulz

 

Symposium Sozialer Wohnungsbau und Stadtentwicklung - Haushaltsantrag 2016

Antrag


Die Verwaltung wird beauftragt ein Symposium zum Thema Sozialer Wohnungsbau und Stadtentwicklung vor Gründung der Herrenberger Wohnungsbaugesellschaft zu organisieren.

Begründung


Die Renaissance des Sozialen Wohnungsbaus ist seit vielen Jahren überfällig. Mit dem Schritt der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft in Herrenberg sollen nun neue Wege in Sachen Gemeinwohlverantwortung beschritten werden. Die Möglichkeiten, die sich daraus für die Sozialverantwortung des städtischen Trägers, der Teilhabe künftiger Wohnungsnutzer, den Wohnungsbau selbst und die Stadtentwicklung ergeben und ergeben können, sollten im Vorfeld der Gründung einer solchen Gesellschaft tiefergehenden Analysen unterzogen werden..

Aktuelle Entwicklungen im Sozialen Wohnungsbau gehen über die Erstellung von kostengünstigem Wohnraum mit Mitteln der Sozialbauförderung hinaus. Das Thema soziale Mischung gehört bereits weitestgehend zum Standard der sozial orientierten Wohnbaugesellschaften. Andere Belange wie die der Ewigkeitsbindung und Teilhabe, zukunftsfähige Versorgungskonzepte, umweltverträgliche Baustoffe und Wohngesundheit und die Bedeutung des Sozialen Wohnungsbaus als Instrument der Stadtsanierung und -entwicklung sind meistens nur Randthemen. Ziel dieses breit aufgestellten Thementages soll sein, zukunftsfähige Ideen und Grundlagen dieser Unternehmensgründung bezüglich sozialer, finanzieller und ökologischer Zielsetzungen  formulieren zu helfen.  

Themenvorschläge:

·      Standards und Kosten 100 % regenerativ versorgtem Wohnungsbau

·      Energie- und kosteneffizientes Bauen im Kontext von Stadtgeschichte/Stadtentwicklung

·      Sozialer Städtebau im und mit dem Bestand

·      Alternative Stadtaneignung, Teilhabe und Verantwortung bei schmalen Budgets

·       Wie bekommen wir, was wir wollen? Zum Umgang mit privaten Baugrund, vorhabenbezogenen B-Plänen und Städtebau     

Das Jahr 2016 bietet die Gelegenheit für ein Symposium.

 

Deckungsvorschläge

Die überschaubaren Kosten für Referenten und Durchführung werden aus den von den Grünen vorgeschlagenen Kürzungen zum Haushalt 2016 bestritten.

 

Für die Fraktion
Jörn Gutbier

Kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge - Haushaltsantrag 2016

Antrag

Die Stadt Herrenberg ermöglicht bis auf Weiteres das kostenfreie Parken auf Parkplätzen der Stadt und der Stadtwerke für Elektrofahrzeuge.

 

Begründung


Am 12.06.2015 wurde im Bundesgesetzblatt das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verkündet und ist seit 13.06.2015 in Kraft. Das EmoG erlaubt, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu bevorrechtigen. Auf Antrag können diese Fahrzeuge seit 26.09.2015 mit einem sog. E-Kennzeichen versehen werden. Neuzulassung werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, automatisch mit dem E-Kennzeichen versehen. Dieses Kennzeichen ist so wie Ihr bisheriges Kraftfahrzeugkennzeichen aufgebaut. Es unterscheidet sich lediglich darin, dass hinter der letzten Ziffer der Erkennungsnummer der Buchstabe "E" steht.

Durch die gesetzliche Möglichkeit der Bevorrechtigung sowie die einfache Möglichkeit der Kennzeichnung ist es mit geringem Aufwand machbar, einen kommunalen Anreiz zu schaffen, die Zahl der Elektroautos zu erhöhen.

Die geringfügigen Einnahmeausfälle sind durch unseren Antrag „Haushaltskürzunge und Mehreinnahmen“ gedeckt.

 

Für die Fraktion

 

Andreas Feil

 

Alternativen zur Neuanschaffung von Nutzfahrzeugen -Haushaltsantrag 2016

Antrag

 

Vor der Neuanschaffung von Spezialfuhrparkfahrzeugen (Technische Dienste und Feuerwehr) wird regelmäßig die Möglichkeit  Gebrauchtfahrzeuge anzuschaffen geprüft.

 

Begründung
 

Die Neubeschaffung von Spezialfahrzeugen für Technische Dienste und Feuerwehr schlagen jeweils mit sehr hohen Beträgen zu Buche. Allein für 2016 sind dafür 630 000 Euro veranschlagt.

Gebrauchtfahrzeuge tragen erheblich zur Kostensenkung bei.  In beiden Bereichen gibt es einen Markt für Gebrauchtfahrzeuge, wenngleich klar ist, dass dies für Löschfahrzeuge extrem selten der Fall ist wegen der  individuellen Anforderungen an jedes LF. Hier kommen aber ggf. zumindest gebrauchte Fahrgestelle in Frage. 

Es gab in Herrenberg 2014/15 schon positive Präzedenzfälle,  als für die Feuerwehr zwei Fahrzeuge als Gebrauchtfahrzeuge beschafft wurden -  (ein Mannschaftstransportwagen (MTW) und ein Wechselladerfahrzeug (GWL2).
 
Für die Fraktion

Maya Wulz

 

Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen stärken – STVO ändern

Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen stärken – STVO ändern

18.05.2015

Antrag

Die Stadt Herrenberg setzt sich über den Städte- und Gemeindetag, sowie in einem Schreiben bei der Bundesregierung dafür ein, dass die Ankündigung des „Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020“ des Bundes schnellstmöglich umgesetzt wird. Sie wirkt damit darauf hin, dass den Kommunen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mehr Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen durch eine neue Bundesgesetzgebung ermöglicht wird.

Begründung

Das Aktionsprogramm sieht vor, dass die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt wird. Dafür ist § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend zu ändern, dass die Kommunen selbst entscheiden dürfen, wo sie welche Geschwindigkeit für richtig und angemessen halten.

Die Belange der Kommunen stoßen immer wieder auf Probleme, wenn sie eine Tempo-30-Zone oder eine streckenbezogene Temporeduzierung ausweisen wollen. Einzelfallbegründungen und etliche Einschränkungen erschweren eine sinnvolle Planung.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist die Ausweisung einer Tempo 30-Zone grundsätzlich ausgeschlossen, sobald eine Vorfahrtsstraße, Ampeln oder Radwege vorhanden sind. Eine streckenbezogene Temporeduzierung an einzelnen Straßenabschnitten ist nur möglich, wenn eine besondere Gefährdung für die Sicherheit von Verkehrsteilnehmer*innen festgestellt wird oder wenn die Lärmbeeinträchtigung verkehrsbedingt über dem ortsüblichen Niveau liegt.

Diese Voraussetzungen schaffen immer wieder Rechtsunsicherheit und schränken die Kommunen unnötig in ihrem Entscheidungsspielraum ein, denn vor Ort kann am besten darüber entschieden werden, in welchen Gebieten oder an welchen Strecken Tempo-30 Sinn ergibt.

Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem Kabinettbeschluss zum „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vom 03.12.2014 angekündigt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt werden soll (Kapitel 4.6.2., Seite 40). Dementsprechend sollten die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und von streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen vereinfacht werden. Eine Umsetzung dieses Beschlusses ist jedoch bislang noch nicht erfolgt. http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere.pdf

Für die Fraktion

Jörn Gutbier

Evaluation der Umsetzung ökologischer, sozialer und „fairer“ Beschaffungskriterien

21.04.2015

Evaluation der Umsetzung ökologischer, sozialer und „fairer“ Beschaffungskriterien

Antrag

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat zeitnah zu Stand und Weiterentwicklung ökologischer, sozialer und „fairer“ Kriterien im Beschaffungswesen der Stadt seit 19.1.2011 (DS 2011-109).

Begründung

Die Aufnahme ökologischer, sozialer und „fairer“ Kriterien in Vergabeausschreibungen ist unterdessen auf nationaler wie europäischer Ebene akzeptiert als sowohl sinnvoll wie, innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen, rechtlich erlaubt. So wird z.B. eine im Anschaffungspreis billigere, im Lebenszyklus aber teurere Anschaffung als eine Verschwendung von Steuergeldern angesehen.

Im Januar 2011 hat der Gemeinderat die „Dienstanweisung über die Berücksichtigung umweltfreundlicher Produkte“ bzw. die , Verfügung vom 13.10.2008 gegen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit “ bestätigt (DS 109-2011).

In der Drucksache heißt es: Bzgl dieser „geltenden Dienstanweisungen ist kein weiterer Handlungsbedarf erkennbar geworden. Das Augenmerk muss auf die Anwendung im Einzelfall gerichtet werden“. Dieser Einschätzung stimmt die Grüne Fraktion in sofern zu, als entscheidend nicht Positionspapiere und Anweisungen sind, sondern die Fortschritte in der konkreten Umsetzung.

Seit der Ergänzung der Dienstanweisung sind vier Jahre  vergangen – ein Zeitraum, nach dem Fortschritte und Verbesserungen ablesbar sowie eventuell nötige Korrekturen erkennbar geworden sind.

Für die Fraktion

Maya Wulz

Haushaltsanträge 2015

 

Machbarkeitsstudie Saunalandschaft

 

Antrag

Die Verwaltung beauftragt ein geeignetes Planungsbüro mit einer Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Kombi-Bades im Längenholz um eine Saunalandschaft.

 

 

Begründung

Schon seit langem gibt es in der Bürgerschaft den Wunsch nach einem größeren Saunaangebot in der Herrenberger Kernstadt. Im Rahmen des Planungsprozesses des neuen Freibades haben die beratenden Planungsbüros zu verstehen gegeben, dass eine Sauna, angegliedert an ein Hallen- und Freibad, auch wirtschaftlich zu betreiben ist. Völlig unabhängig davon, wann oder ob überhaupt eine solche Erweiterung durchgeführt wird, ist es von Vorteil für weitere Planungen im Bereich Längenholz, dass die Stadt die Information über eine prinzipielle Wirtschaftlichkeit bereits jetzt hat.

 

Deckungsvorschläge

Die Planungsmittel werden aus einem Teil der voraussichtlichen Einsparungen bei Bau des neuen Freibades, bzw. den allgemeinen, den Grünen Anträgen beigefügten Deckungsvorschlägen  bereit gestellt.

 

Für die Fraktion
Jörn Gutbier

 

Beleuchtung Rad-, Fußweg Kuppingen, Affstätt, Herrenberg

 

Antrag 

 

Die Verwaltung untersucht die Realisierbarkeit einer Ausstattung des Verbindungswegs zwischen Kuppingen, Affstätt und Herrenberg, (von Ecke Südstraße / Jennerstraße, an Affstätt vorbei entlang der Pappelallee bis Herrenberg) mit solarunterstützter LED-Beleuchtung.

 

 

Begründung

 

Der o.g. Verbindungsweg zwischen Kuppingen/Affstätt und Herrenberg wird inzwischen von sehr vielen Fußgängern und Radfahrern zu unterschiedlichen Tageszeiten genutzt. Bereits in den Morgenstunden ist ein reger Verkehrsstrom von Fußgängern und Radfahrern (darunter viele Schülerinnen und Schüler) die zur Arbeit, zur S-Bahn Station oder in die Schulen fahren zu verzeichnen. In den Abendstunden gibt es ein ähnliches Bild. Bisher ist dieser Weg noch unbeleuchtet. Besonders in der dunkleren Jahreszeit ist die fehlende Beleuchtung ein Sicherheitsthema auf diesem Weg.

Im Jahr 2010 wurde der Rosenäckerweg zwischen Gültstein und Herrenberg/Längenholz mit solargestützten LED Leuchten ausgestattet. Nach anfänglichen Schwierigkeiten funktionieren die Leuchten nun und sowohl die individuelle Sicherheit, als auch die in der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern, Joggern, usw  in den dunklen Tageszeiten hat sich enorm erhöht.

Die Finanzierung der Anschaffungskosten erfolgte damals zu 50%  aus dem Stadtteilbudget. Dies sollte ebenso gehandhabt werden.

Für die Fraktion

Maya Wulz

 

Erneuerung Bahnhofsvorplatz

 

Antrag

 

Die Unebenheiten in der Pflasterung (quadratische Muster) auf dem Bahnhofsvorplatz werden beseitigt.

Begründung

Die Bahnhofsanlage ist eine der wichtigsten Visitenkarten der Stadt. Sie wird täglich von Tausenden von Pendlern, Reisenden, Besuchern und querenden Bürger/innen genutzt. Auf dem Vorplatz sind dabei viele in ir endeiner Weise mit Rollen unterwegs: im Rollstuhl, Rollator, mit dem Rad ( Schüler/innen auf dem Weg zum Schulzentrum Markweg, Nutzer/innen der Radabstellanlage), Kinderwagen, Skateboard und mit dem Koffer. Regelmäßig und schon über Jahre hinweg erreichen uns Klagen über die unakzeptable Holperstrecke, die sich durch das Absenken der Innenpflasterung der farbigen Quadrate ergeben hat. Besonders für Menschen im Rollstuhl ist dies eine Zumutung und unnötige Erschwernis. Aus Gründen der Barrierefreiheit, der Nutzerfreundlichkeit und allgemeinen Attraktivität der Stadt ist hier schnell Abhilfe zu schaffen.

Für Deckungsvorschläge vgl. die den Anträgen der Grünen Fraktion beigefügte Liste.

Für die Fraktion

Maya Wulz


Teilstelle Mobilitätsbeauftragte/r

 

Antrag


Im Stadtplanungsamt wird eine auf max. 5 Jahre befristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von 50% geschaffen, die sich um Vernetzung und Ausbau der Rad- und Fußwege und des Busangebots kümmert.


Begründung

 

Die anstehenden Projekte, die Herrenberg fit für die Zukunft machen sollen  (Innenstadtverkehrslösung, Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse Stadtentwicklung westliche Innenstadt, Radverkehrsplanung, Baugebiete) sind überwiegend im Stadtplanungsamt angesiedelt. Diese Aufgabendichte kann mit der vorhandenen Personalausstattung nicht mehr in angemessenen und angebrachten Zeiträumen bewältigt werden. Darüber besteht allgemeiner Konsens.

 

Bündnis 90/Die Grünen tragen die Rückführung der Verschuldung und eine solide Haushaltspolitik mit. Wenn Haushaltsdisziplin aber zu unzureichender Personalausstattung führt und den Stadtentwicklungsprozess bremst, ist Stellenaufstockung eine nötige und lohnende Investition in die Zukunft.

Besonders eklatant zeigte sich die Überlastung 2014 beim Radwegebau, wo Landesfördergelder, die für konkret geplante Maßnahmen (vgl. DS 249-2014) in erheblichem Ausmaß zur Verfügung gestanden hätten, nicht abgerufen wurden, weil die Antragsfrist verstrichen war. Des Weiteren hat die Stadt kürzlich eine Anfrage des Kreises an alle ADFC-Gemeinden, sich als Beispielkommunen an der Bewerbung des Landkreises Böblingen zur "Radkultur" zu beteiligen, abgelehnt. Die Bewerbung des Kreises hatte insgesamt Erfolg. Jetzt beteiligen sich  Böblingen, Leonberg und Sindelfingen. Als Mitglied im AGFK (Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen) hätte es eine Selbstverständlichkeit für Herrenberg sein müssen mitzumachen.

 

Erklärtes Ziel des Gemeinderates und der Stadtverwaltung ist die Reduzierung des Individualverkehrs. Eine besondere Rolle muss dabei die Verbesserung des Radwegenetzes spielen. Hier soll die halbe Personalstelle vor allem ansetzen, wodurch es sofort  Entspannung im Stadtplanungsamt gibt und Kapazitäten für andere dringliche Aufgaben geschaffen werden.

Für Deckungsvorschläge vgl. die den Anträgen der Grünen Fraktion beigefügte Liste.

 

Für die Fraktion

Maya Wulz

 

Austausch Laserdrucker gegen Tintenstrahldrucker

 

Antrag

In der Verwaltung und in Schulen werden die Laserdrucker gegen Tintenstrahldrucker Zug um Zug ausgetauscht. Zum einem wegen des Aspekts des Gesundheitsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Tonerstaubbelastung, zum anderen in Bezug auf Druckkosten und Energieverbrauch.

In Räumlichkeiten wo Laserdrucker aufgestellt sind, sich Angestellte und/oder Besucher aufhalten können und in denen keine Ent- und Belüftung vorhanden ist, erfolgt die Umstellung zuerst.

 

Begründung

Durch Tonerstäube aus Laserdruckern und Laserkopierern können gravierende Gesundheitsschäden verursacht werden. Vor allem chronische Atemwegserkrankungen, aber auch eine lange Liste weiterer möglicher Symptome werden damit in Zusammenhang gebracht[1].

Toner sind Mikropartikel, 7-10 μm (Mikrometer) groß, auf diesen haften Nanopartikel mit einer Größe bis runter auf 5 nm (Nanometer). Nanopartikel dieser Größe können in den Körper, z.B. über die (Nasen-) Schleimhäute bis ins Blut gelangen.

Toner-Bestandteile enthalten zu bis zu 50% Metalle: Fe, Al, Co, Cu, Cr, Mn, Ni, Sb, Sn, Sr, Ti, Zn wurden nachgewiesen. Außerdem Stoffe wie VOC, TVOV, Benzol, Phenol, Styrol, Toluol, Siloxane, PAKs. Am kritischsten seien nach Aussage unabhängiger Verbraucherschutzorganisationen wie Nano-Control vor allem die hochgiftigen Organozinn-Verbindungen: DBT, TBT, weiter DEHP, Brom, Chloroform.

Ein besonderes Problem der Nanopartikel besteht darin, dass sie im Verhältnis zur Masse extrem viel Oberfläche haben. Aufgrund dieses Oberfläche-Volumenverhältnisses sind Nanopartikel chemisch viel reaktionsfreudiger sind als größere Partikel. Die biologische Wirksamkeit, z.B. allergene Wirkung, ist mit der größerer Partikel kaum vergleichbar.

Tonerstaub wird mit ca. 200°C im Druckvorgang aufgeschmolzen. Ventilatoren zur Kühlung blasen während des Druckvorgangs Tonerstaub in den Raum. Hierbei können mehr als eine Milliarde Partikel pro Seite freigesetzt werden. Mit Laserdruckern erstellte Dokumente enthalten immer einen Staubanteil, der nicht eingebrannt wurde, welchen wir beim Lesen in unsere Atemluft aufwirbeln. Als Feinstaub-Grundbelastung in Büros (d.h. nach Nachtruhe) hat die Uni Gießen in einer Toner-Pilotstudie 50 μg/m³ Feinst-Partikel in der Luft als Komplexgemisch gemessen, rund 30% davon war Tonerstaub.[2] Neuere Maschinen sind meist besser als ältere Modelle. Filter und Filternachrüstungen können die Feinstaubemissionen verringern aber nicht vollständig vermeiden.

Behörden stellen um auf Tintenstrahldrucker

Bei Tintenstrahldruckern werden keine Nanopartikel freigesetzt. Die Druckgeschwindigkeit von dokumentenechten Tintenstrahldruckern ist bereits sehr hoch und auch in der professionellen Anwendung ein vollwertiger Ersatz für Laserdrucker.

Laut Pressmeldungen vom Okt. 2013 hat die Justizbehörde in Niedersachsen sich die Energieeffizienz von Tintenstrahldruckern vorrechnen lassen und kam – unter Berücksichtigung von Kosten für Verbrauchsmaterialen und weiterer Bestandteile - zu der Überzeugung, dass Tintendruck im Vergleich zu Laser rund um die Hälfte billiger ist (TCO-Vergleich). 4.000 neue Tintenstrahldrucker haben in dieser Landesbehörde die alten Laserdrucker abgelöst.[3]

Auch der Freistaat Bayern und das Bundespräsidialamt setzen derweil auf Tintenstrahldrucker[4].

Die Gründe sind:

  • ökonomisch, die Druckkosten halbieren sich – Tinte ist billiger als Toner;
    der Stromverbrauch reduziert sich um bis zu 80%
  • ökologisch, es kommt zu keiner Emission von Tonerstaub, Nanopartikeln und Ozon.
  • die Ausdrucke sind qualitativ gleichwertig wie die von Laserdruckern.

 

Deckungsvorschläge

Handelt es sich um gemietete Drucker entstehen keine Mehrkosten. Mehrkosten durch Neuanschaffungen können sich über eingesparte Druckkosten amortisieren.

 

Für die Fraktion
Jörn Gutbier

 

[1] Tonerstäube führen nach Aussage der Verbraucherschutzorganisation Nano-Control bereits in Spuren zu pseudoallergischen Reaktionen. Oft beginnt es mit typischen Erkältungssymptomen, die aber immer wieder auftreten: Häufiges Niesen, ständiges Räuspern, Reizhusten, immer wieder Halsschmerzen, eine laufende Nase. Diese Symptome können in nur wenigen Monaten zu einer ernsthaften chronischen Erkrankung führen: Chronische Sinusitis, Bronchitis, Asthma, COPD (chronisch obstruktive Atemwegserkrankung) und als Spätfolge Lungenfibrose und Lungenkrebs. Desweiteren werden Entzündungen der Augen - ständiges Tränen, Jucken und Brennen - bis hin zu schweren Sehstörungen und Schädigungen der Sehorgane benannt. Schon 1992 beobachteten skandinavische Forscher, dass bei gesunden Testpersonen bereits nach einem Prüfkammertest Augenschädigungen auftraten (Hetes (1995): Office Equipment: Design, Indoor Air Emissions and Pollution Prevention Opportunities. EPA/600/SR-95/045). Berichtet werden Entzündungen des Darms, der Blase, Kopfschmerzen, Schmerzen im Bewegungsapparat, schwere Erschöpfung, Konzentrations-, Gedächtnis- und Wortfindungsstörungen. Bei ständigem Kontakt mit bedruckten Papieren: Pusteln, Ekzeme, juckende Stellen im Gesicht und an den Händen. https://www.nano-control.de/informieren.html#K15

[2] Weitergehende Informationen: https://nano-control.de/informieren.html#K16; https://nano-control.de/pdf_htm/nC-Presseinfo-140601.pdf

[3]http://www.crn.de/drucker-displays/artikel-100652.html; http://www.itespresso.de/2012/12/31/prognosen-fur-2013-tintenstrahler-uberholen-laserdrucker/

[4]Pressemitteilung von EPSON vom 13.10.2014

 

Deckungsvorschläge für Anträge zum Haushalt 2015

 

1. Einsparungen bei der Renaturierung des Gutleuthausgrabens. Der im Haushalt 2014 eingestellte Betrag von 316 000 Euro wird auf Grund eines Zuschusses vom Land in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten nur zur Hälfte benötigt. D.h. die Stadt muss ca 155 000 Euro weniger aufbringen.

2. Die Kosten für die neue Stadthallenbestuhlung liegen 53.126 Euro unter den eingestellten 163 000 Euro.

3. Für den Ausbau des Schillerplatzes sind 400 000 Euro in 2015 vorgesehen. Wir lehnen eine Summe in dieser Höhe für diesen Platz ab. Eine Ersparnis von mindestens 200 000 Euro, gegenüber der aktuellen Planung, sollte hier realisiert werden.

TTIP und Kommunen

TTIP und Kommunen

Antrag

Angesichts der zu erwartenden Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge durch das derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Verhandlung befindliche Handels- und Investitionsabkommen zwischen EU und USA (TTIP) sowie GATS (General Agreement on Trade in Services) bittet die Stadt Herrenberg den Deutschen Städtetag darum, Folgendes bei der EU-Kommission und dem Deutschen Bundestag einzufordern:

Mindestens eine Vertreterin/ein Vertreter für die deutschen Kommunen nimmt ab sofort an den Verhandlungen teil und informiert die kommunalen Mandatsträger in Deutschland über alle ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Inhalte der Verhandlungen.

Die ausgehandelten Vertragstexte zu TTIP und GATS werden vor einer Verabschiedung den Interessensverbänden der Kommunen und kommunalen Mandatsträgern in Deutschland zur Prüfung vorgelegt.

Für diese Prüfung ist ein ausreichender Zeitraum vorzusehen.

Begründung

Das geplante Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA wird auch die kommunale Daseinsvorsorge betreffen und damit in die Selbstverwaltung und den Gestaltungsspielraum einer Kommune eingreifen. Es liegt also im ureigenen Interesse der Kommunen, hier ihren Einfluss geltend zu machen. Wenn die Abkommen erst einmal ausverhandelt und abgesegnet sind, ist keine Einflussnahme durch demokratische Institutionen mehr möglich. Städte und Kommunen dürfen sich später nicht vorhalten lassen, tatenlos zugesehen und nicht einmal den Versuch gemacht zu haben, ihr Stimme zu erheben.

Für die Fraktion

Maya Wulz

Antrag: Umsetzung Kreisklimaschutzkonzept

Antrag

 

Umsetzung Kreisklimaschutzkonzept

 

 

In Anlehnung an den Vorschlag des AK Energie zum Einstieg in die Umsetzung des Kreisklimaschutzkonzepts werden 30 000 Euro in den Haushalt 2014 eingestellt.

 

 

 

Begründung

 

Über die Einsparung von Energie in den verschiedensten Bereichen besteht in der Stadt Herrenberg schon lange Konsens und durch viele Maßnahmen und Planungen sind bereits wichtige Vorarbeiten umgesetzt und angestoßen worden. Dadurch, dass mit dem Kreisklimaschutzkonzept  bereits „Steckbriefe“ der an der Erstellung des Klimaschutzkonzepts beteiligten Kommunen vorliegen, d.h. der energetische IST-Zustand erhoben und einen Katalog für Handlungsanweisungen vorgelegt wurde, kann vor Ort nun zügig mit der Umsetzung begonnen werden. Durch die neue Klimaschutzmanagerin Susann Schöne als Ansprechpartnerin auf Kreisebene erhalten die Kommunen zielgenaue Hilfen. Für Herrenberg könnte geprüft werden, die Aufgabe im Rahmen eines Beratungsvertrags zu vergeben.

 

Ein Klimaschutzkonzept ist finanziell wie organisatorisch eine Daueraufgabe, die immer wieder den sich verändernden Gegebenheiten angepasst werden muss. Wichtig ist zum jetzigen Zeitpunkt, einen Anfang zu machen.

 

Als Anlage der Brief des AK Energie der lokalen Agenda.

 

 

 

Für die Fraktion

 

Jörn Gutbier

Haushaltsantrag 2014: Austausch städtischer Heizungspumpen

Antrag

 

Alte Heizungspumpen in städtischen Liegenschaften werden Zug um Zug gegen moderne Hocheffizienzpumpen ausgetauscht. Angestrebt wird dafür ein Zeitraum von drei Jahren.

 

 

Begründung

 

Wie bei Privathaushalten ist auch in den städtischen Liegenschaften der weit überwiegende Anteil der Heizungspumpen nicht auf dem neuesten Stand. Der Austausch hat einen dreifach positiven Effekt: moderne Hocheffizienzpumpen benötigen bis zu 90%  weniger Strom, der CO2-Ausstoß verringert sich und es werden nach Ende der Amortisationszeit kontinuierlich Kosten eingespart.

Sinnvoll ist es auch, begleitend zum Heizungspumpentausch die Heizungsanlagen hydraulisch abzugleichen. Daraus ergeben sich weitere Einsparungen beim Strom- und Wärmeverbrauch.

 

Diese Maßnahme wäre ein Baustein bei der Umsetzung des Kreisklimaschutzkonzepts.

 

In Tübingen lief eine Pumpenaustauschaktion dieser Art von 2009 bis 2012. Die Amortisationszeit liegt bei unter sechs Jahren. Die durchschnittliche Lebensdauer der neuen Hocheffizienzpumpen beträgt ca 15 Jahren. Es wurden 315 Pumpen in 70 städtischen Gebäuden installiert.

 

Für die Fraktion

 

Maya Wulz

Haushaltsantrag 2014: Fixbetrag für Radverkehrsinvestitionen

Haushalt 2014

 

Fixbetrag für Radverkehrsinvestitionen

 

 

Antrag

 

Orientiert an Empfehlungen des Nationalen Radverkehrsplans werden im Haushalt jährlich 13 Euro pro Einwohner für Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs eingestellt. Nach fünf Jahren wird die Höhe des vorgeschlagenen Betrags überprüft.

 

 

Begründung

 

In vielen Maßnahmen von „Herrenberg 2020“ wird die Wichtigkeit eines veränderten Mobilitätsverhaltens genannt. Die laufende Diskussion über Verkehrslösungen in der Innenstadt zeigt einen Konsens darüber, dass eine substanzielle Steigerung des Radverkehrsanteils dafür unverzichtbar ist.

 

Abgeleitet von Vorschlägen des nationalen Radverkehrsplans der Bundesregierung wäre für Herrenberg in der Kategorie der „Einsteiger“ ein Betrag von 13 Euro/EW (rd. 390.000 Euro) angemessen. Darin wären Maßnahmen wie Radwegeneubau und

-erneuerung, Abstellanlagen, Anschaffung von weiteren Dienstpedelecs (auch für Lasten), Werbemaßnahmen und finanzielle Anreize für Umsteiger in der Stadtverwaltung, Umfragen, Umwandlung von Autoabstell- in Radabstellplätze und vieles andere enthalten. D.h., die vom Gemeinderat beschlossenen 50 000 Euro/Jahr für den Radwegeneubau wären in dem Fixbetrag enthalten. Ebenso wie z.B. die im Haushalt 2014 (S. 574, „Fuß- und Radwege“) angesetzten Beträge (97 000 Euro insgesamt).

 

2014 wird der „Runde Tisch Rad“ seine Arbeit aufnehmen. Der Beschluss für ein festes Jahresbudget würde jedweden Weichenstellungen und Vorschlägen dieses Gremiums nicht vorgreifen oder diese gar einschränken. Im Gegenteil: mit dem Votum für einen Fixbetrag hätte der Gemeinderat den Stellenwert des Radverkehrs betont und eine sofortige und vor allem kontinuierliche  Umsetzung vielfältiger Maßnahmen gewährleistet.

 

Für die Fraktion

 

Jörn Gutbier

gegen Produkte aus Kinderarbeit beim öffentlichen Beschaffungswesen

Antrag

Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen des eigenen Geschäftsbereiches werden künftig nur Produkte berücksichtigt, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen;



Begründung

Ausbeuterische Kinderarbeit wird im Sinne von Artikel 3 des durch die Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Übereinkommens 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verstanden, d. h. insbesondere

  • alle Formen der Sklaverei oder alle sklavereiähnlichen Praktiken, wie der
    Verkauf von Kindern und der Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft
    sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit;
  • Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie
    verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die
    Sittlichkeit von Kindern schädlich ist.


In einer Vielzahl von Staaten ist ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des Artikels 3 der Konvention Nr. 182 der ILO zwar verboten, jedoch wird das Verbot vielerorts missachtet und Kinder u. a. zur Produktion von international gehandelten Waren eingesetzt. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Behörden und Kommunen in Baden-Württemberg Produkte beschaffen, in denen ausbeuterische Kinderarbeit mit eingeflossen ist.

Zum Schutz der ausgebeuteten Kinder bedarf es auf allen politischen Ebenen Maßnahmen, um diesen Missständen zu begegnen. Dabei stehen die Verbesserung der Lebenssituation der betroffenen Bevölkerungsgruppen und die Einhaltung der internationalen Arbeitsschutzrechte im Vordergrund.

Die Vermeidung von ausbeuterischer Kinderarbeit ist eine humane Notwendigkeit und gleichzeitig ein wirksamer Beitrag zur Schaffung besserer sozialer Strukturen und verbesserter Wirtschaftsgrundlagen in den betroffenen Entwicklungs- und Schwellenländern. Als Großverbraucher verfügen Kommunen über die Möglichkeit, zur Überwindung von ausbeuterischer
Kinderarbeit beizutragen und damit eine Vorbildfunktion einzunehmen.


Obenstehender Antrag sowie Begründung decken sich mit dem am 26.6. 2008 von allen im Landtag vertretenen Fraktionen verabschiedeten Antrag gegen ausbeuterische Kinderarbeit. In einem weiteren, oben nicht übernommenen Punkt wird die Landesregierung aufgefordert, die Kommunen dazu zu ermutigen, in ihrem Zuständigkeitsbereich ebenso zu verfahren.

Bayern, Bremen, Hamburg, das Saarland, Sachsen und Niedersachsen haben bereits ähnliche Beschlüsse gefasst. In Bayern müssen staatliche Vergabestellen eine Eigenerklärung der anbietenden Unternehmen einholen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil, wird. Falscherklärungen haben den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren bzw. Vertragskündigung zur Folge.


Maya Wulz
für die Fraktion

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2044

Mobilfunkkonzept

Antrag

Die Stadt Herrenberg erstellt ein Mobilfunkkonzept

 

Begründung

Es mehren sich die Erkenntnisse, dass Mobilfunkstrahlung wesentlich toxischer für Menschen Tiere und Pflanzen ist, als bisher angenommen.. Aus diesem Grund sollten Kommunen ihre Pflicht zu vorsorgendem Gesundheitsschutz wahrnehmen. Dies kann durch Erstellen eines Mobilfunkkonzepts erfolgen, bei dem die geeignetsten Standorte und Gebiete mit möglichst geringe Emissionen für die Bevölkerung festzulegen sind.   

Die Mobilfunkbetreiber haben nach einer Änderung der Landesbauordnung 2003 ein Recht auf Errichtung von Mobilfunkantennen, für die im Regelfall (Antennen bis 10 Meter) keine Baugenehmigung mehr notwendig ist. Gemeinden können zwar Bedenken gegen vorgesehene Standorte vorbringen und eigene Alternativstandorte vorschlagen, die Betreiber können sich aber darüber hinwegsetzen. Hat die Gemeinde kein Mobilfunkkonzept, d.h. hat sie nicht Gebiete im Wege der Bauleitplanung festgesetzt, wo Mobilfunk zulässig, unzulässig oder ausnahmsweise genehmigt ist (vgl. Mobilfunkkarte der Stadt Vellmar), kann sie immer nur auf neue vorgeschlagene Standorte reagieren – im Zweifelsfall ohne rechtliche Handhabe gegen einen für ungeeignet angesehenen Standort. 

"Es besteht also die Gefahr, dass Gemeinden, die keine positiven Aussagen zum Bereich Mobilfunk in ihrer Bauleitplanung treffen, auch im reinen oder allgemeinen Wohngebiet ihrer Handhabe gegen die Zulassung von Mobilfunkanlagen beraubt werden.“ (Beitrag RA Frank Sommer  „Aktuelles aus Forschung und Rechtsprechung“ in einer Anhörung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im bayerischen Landtag 2004 zum Mobilfunk)

Derzeit läuft eine Anfrage bei der Stadt für Standorte zum Ausbau des landesweiten Behördenfunksystems TETRA, dem neuen digitalen Polizeifunk.  Daneben suchen die Mobilfunkanbieter bereits jetzt Ersatzstandorte für den im Jahr 2009/2010 anstehenden Abriss des abgerissene BayWa Silos am Bahnhof. Laut Auskunft der Bundesnetzagentur sind dort zur Zeit 24 Sektorenantennen genehmigt. Der neue Senderstandort auf dem Gäuboten Verlagsgebäude ist ein direktes „Kind“ dieses anstehenden Abriss. 

Schon bisher hat die Verwaltung versucht, Bündelungsstandorte zu finden. Wenn ein integriertes Mobilfunkkonzept für das gesamte Stadtgebiet vorliegt, kann die Verwaltung sich auf einen Gemeinderatsbeschluss stützen, der ihr den Rücken stärkt. 

 

Informationen zum Thema:

www.Kanzlei-Sommer.de

(„download“. Zusammenfassung der aktuellen Rechtsprechung und Ausführungen zum wichtige Thema „Vorsorgeorientierte Mobilfunkplanung“)

Gemeinde Vellmar  (Mobilfunkkarte einsehbar über www.gruene-vellmar.de; Konzept erarbeitet durch Planungsbüro akp)

Gemeinde Gräfelfing/ Bayern 

www.attendorn.de/mobilfunkattendorn/vorsorge/

 

Maya Wulz

Umwandlung des „Hartplatzes“ beim Stadion in neue Rasensportplätze

Der Gemeinderat möge beschließen:

„Alten Sportplatz“ für städtebauliche Neuordnung freihalten
Das Areal „Alter Sportplatz“ (Aischbachstr. / neben Freibad) wird von der Stadt Herrenberg für eine zukünftige städtebauliche   Neuordnung benötigt. Alle Nutzungsrechte seitens des VfL Herrenberg sowie anderer Vereine und Institutionen sind bis längstens 31.12.2009 zu befristen.  

„Hartplatz“ umwandeln
Die Stadt Herrenberg erklärt sich bereit, den „Hartplatz“ (Schießmauer/ neben Stadion) in eine Natur- und Kunstrasenspielfläche umzuwandeln.
Hauptnutzer ist und bleibt der VfL Herrenberg. Weitere Nutzungen durch den Sportunterricht der Herrenberger Schulen sowie durch andere Vereine sollen nach Absprache mit dem VfL und dem Schul- und Sportamt grundsätzlich möglich sein.

Flexibles Konzept mit variablen Spielfeldern zu Grunde legen
Die Umwandlung soll auf der Grundlage einer der B- oder C-Varianten erfolgen (s. Bild). Der dem Bahndamm zugewandte Teil des Hartplatzes soll in eine variable Kunstrasenfläche umgewandelt werden, die entweder als Großfeld mit 90 x 60m oder mit drei kleineren Spielfeldern zu je 51 x 34m bespielbar ist. Als weitere Möglichkeit wäre auch ein Spielfeld für das Spiel 9 gegen 9 mit 70 x 55m denkbar – kombiniert mit einem Spielfeld  51 x  33m (VARIANTE B2). Der dem Jugendhaus zugewandte Teil des Hartplatzes soll als variabel nutzbare Naturrasenfläche neu angelegt werden: als Großfeld mit 90 x 60m; nutzbar auch mit 5 Kleinspielfeldern mit je 35 x 20m (VARIANTE B3). Als weitere Möglichkeit wäre auch hier für das Spiel 9 gegen 9 ein Spielfeld mit  70 x 55m  realisierbar. Bei einer Realisierungsplanung sollte neben den B-Varianten auch eine C-Variante auf ihre Machbarkeit hin mit untersucht werden. Bei der Variante C ist das NATURRASENSPIELFELD in der Breite (Richtung Bahndamm) und in der Länge (Richtung Stadion) um jeweils 5m größer als bei den B-Varianten – hätte also die Maße 95 x 65m. Die gesamte KUNSTRASEN-SPIELFLÄCHE würde dann um  5m in Richtung Bahndamm verschoben. Ansonsten wären alle B-Varianten auch auf die Variante C übertragbar. Die Variante mit den 5 Naturrasen-Feldern zu 35 x 20m wäre hier auch mit den Maßen 40 x 20m realisierbar. Eine zusätzliche Mögichkeit ergäbe sich durch die Variante C2: 4 Naturrasen-Spielfelder mit je 45 x 30m.

Umwandlung durch dringende Maßnahmen ergänzen
Bau von  42 neuen Stellplätzen zwischen Jugendhaus und Stadion (siehe Planskizze); Hauptnutzung: VfL Fußball-Abt. (Spiel- und Trainingsbetrieb), Stadionbesucher, Jugendhausbesucher
Bau einer Umkleide für Mädchen und Frauen Schaffung von zwei Zugängen, davon einer behindertengerecht; Bau einer direkten fußläufigen Verbindung zw. Stadion und Rasenplätzen

Belange des Jugendhauses beachten
Die besonderen Belange des Jugendhauses sollen gewahrt bleiben. Das 48-Stunden-Festival soll weiterhin möglich sein. Sollten bauliche Änderungen beim SkatePark durch den Bau der neuen Sportplätze erforderlich sein, ist das Jugendhaus rechtzeitig einzubeziehen. 

Finanzierung sichern
Die Stadt Herrenberg erklärt sich bereit, die gesamte Baumaßnahme durchzuführen (II.1- II.3) und sich mit maximal 1 Million EURO an den Gesamtkosten zu beteiligen. Die Stadt geht davon aus, dass sich der VfL um Zuschüsse seitens WLSB, WFV, Lotto etc. bemüht. Der VfL wird gebeten zu prüfen, in welchem Umfang er selbst Eigenmittel aufbringen kan

BEGRÜNDUNG:
Für jede Art einer städtebaulichen Neuordnung im Bereich Freibad/ Stadion benötigt die Stadt die Fläche des Alten Sportplatzes. Für die Nutzung des Alten Sportplatzes als Fußballplatz muss deshalb an anderer Stelle Ersatz geschaffen werden. Außerdem gilt es einen erhöhten Grundbedarf an zentral gelegenen Rasensportplätzen abzudecken. Durch einen Umbau des Hartplatzes würde diesen Gesichtspunkten Rechnung getragen. Die vorgeschlagene Planung mit dem flexiblen Konzept  von variabel gestaltbaren Spielfeldern kommt vor allem dem Kinder- und Jugendbereich zu Gute. Durch die neuen Rasensportplätze (einschließlich der ergänzenden Maßnahmen) können die Bedingungen für den Fußballspiel- und Fußballtrainingsbetrieb in vielerlei Hinsicht  wesentlich verbessert werden.
 
Für die Fraktion
Thilo Blum

 

 

Ökostromlos

Antrag

Vor Vergabe der Beratungsleistung für eine individuelle, europaweite Ausschreibung an die gt-Service Baden-Württemberg, die bis zum 2.4.08 erfolgt sein muss, berät der Gemeinderat über den Bezug eines Ökostromloses (bzw. über die Benennung konkreter Abnahmestellen für Ökostrom) für einen Teil der zu vergebenden Gesamtstrommenge.

 

Begründung

Im Rahmen des EEG wird Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird, seit 1999 gefördert, indem jeder private oder öffentliche Strombezieher bei seinem Strombezug einen gesetzlich garantierten Aufpreis zahlt, der im normalen Strompreis inbegriffen ist. Dadurch hat sich der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien von 1999 bis 2008 von 5,4 % auf (prognostizierte) 18 % erhöht. Rund 225.000 Arbeitsplätze sind dabei entstanden. Diese Erfolge reichen aber zur Erreichung der lokalen und nationalen CO²  Verpflichtung nicht aus. Deshalb ist es nötig und sinnvoll, dass besonders Stromabnehmer mit hoher Abnahmemenge weiteren Ökostrom nachfragen, der dazu beiträgt, die „im Umlauf“ befindliche Menge an herkömmlichem Strom (sog. Graustrom) weiter zu verringern. 

Ein Beispiel : Die Stadt Ebersbach a.d. Fils im Kreis Göppingen stellte sich nach der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung von Ökostrom für mehrere Schulen mit ihren Stromkosten ab dem Jahr 2004 besser als 2003, als sie von den Neckarwerken versorgt wurde. Dies war das Ergebnis einer eigenen Ausschreibung. Im Falle von kleineren ausgeschriebenen Strommengen machen auch kleinere Ökostromanbieter dann günstige Angebote, die bei den riesigen Mengen, die z.B. von Gt-service bei Bündelungsausschreibungen nachgefragt werden, im allgemeinen nicht mitbieten. In der DS 51/08 schlägt die Verwaltung den Weg einer solchen individuellen Ausschreibung (mit Hilfe der gt-Service vor).

Es gibt für die 2008  anstehende Runde der Erneuerung von Stromlieferverträgen bereits 13 Gemeinden in Baden-Württemberg, die sich zu einer eigenen Bündelungsausschreibung für Ökostrom zusammengetan haben. Federführend ist hierbei die Stadt Eßlingen.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es erlaubt, neben Wirtschaftlichkeitskriterien auch ökologische Anforderungen bei Ausschreibungen zu berücksichtigen.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen              Maya Wulz

Unterstützt durch die SPD (gem.§ 34 GO)           Bodo Philipsen                  

 

Einführung der Betreuungsmodule in allen Kindergärten

TOP 6, Veränderung/Weiterentwicklung im Kindergartenbereich DS 176/2006

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen, dass die flexiblen Öffnungszeiten (Stichwort Betreuungsmodule) in allen Herrenberger Kindergärten eingeführt werden. 

 

Begründung 

Die Stadt Herrenberg bemüht sich in letzter Zeit sehr stark, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Auch Zweijährige besuchen einige städtische Einrichtungen. Jetzt steht als weiterer Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen, die Einführung der Betreuungsmodule an. Die neuen flexiblen Öffnungszeiten sind jedoch für die eingruppigen Kindergärten nicht vorgesehen. Um aber eine Gleichbehandlung aller Herrenberger Kindergärten zu gewährleisten, schlagen wir vor, auch in den eingruppigen Kindergärten die Betreuungsmodule einzuführen.

Für die Umsetzung des Antrags ist es eine gute Lösung, da kostenneutral, wenn  es ähnlich wie in den mehrgruppigen Kindergärten möglich ist, durch eine geschickte Organisation der Arbeitszeiten der Erzieherinnen die flexiblen Betreuungszeiten abzudecken. 

Bei der Erarbeitung des Konzeptes müssen die betroffenen Erzieherinnen mit eingebunden werden, um eine  basisnahe Lösung zu finden.

Für die Fraktion

Sonja Henning, Silvia Egenter

 

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Herrenberg bleibt bunt

Mit Beschluss des Ortsvorstands ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrenberg und Gäu Mitglied bei Herrenberg bleibt bunt geworden. Damit akzeptieren wir das Leitbild, das sich das Bündnis gegeben hat und drücken dies aus, indem wir den Text auf unserer Homepage veröffentlichen (zum Download hier klicken).

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