
25.09.2025 –
Der Gemeinderat beschließt, die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung einer kommunalen Katzenschutzverordnung zu beauftragen und diese dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
Zur Orientierung dient der Vorschlag für eine kommunale Katzenschutzverordnung der Stabsstelle Tierschutz am Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
In Herrenberg leben einige verwilderte Katzen. Sowohl der Bund als auch das Land analog zum deutschen Tierschutzbund e.V., gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen empfehlen die Einführung einer „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ nach §13b des Tierschutzgesetzes. Dies dient der Erfüllung des Staatsziels, dem Schutz der Tiere nach Artikel 20a Grundgesetz.
Kernpunkte der Katzenschutzverordnung sind:
Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung sind der Nachweis einer lokalen Katzenproblematik sowie die Feststellung, dass andere Maßnahmen zur Regulierung der verwilderten Katzenpopulation nicht ausreichend waren. Auch der Schutz von etwa Wildkatzen ist hier als relevanter Aspekt aufgeführt. Tierschützer*innen aus Herrenberg und Umgebung haben in den letzten Jahren zahlreiche Katzen gezählt, gefangen und kastrieren lassen. Die Problematik besteht nach wie vor.
Eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen kann zu einer raschen Ausbreitung führen. Unter der Annahme, dass eine Kätzin zweimal jährlich jeweils drei Jungtiere zur Welt bringt und aufzieht, die sich wiederum fortpflanzen, ergibt sich rein rechnerisch nach zehn Jahren eine Population von bis zu 240 Millionen Tieren – ausgehend von einem einzigen Katzenpaar. So leben in Deutschland insgesamt rund 2 Millionen verwilderte Katzen.
Die Lebenserwartung von Katzen ohne menschliche Betreuung und medizinische Versorgung ist erheblich geringer als die von in menschlicher Obhut gehaltener Katzen. So treten Erkrankungen wie Katzenschnupfen signifikant häufiger auf, auch der Anteil an unterernährten Katzen ist deutlich höher.
Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz leisten. Die mit der Verordnung verpflichtende Kastration dämmt die Anzahl von Jungtieren ein. Um eine Kastration nachvollziehen zu können, sind die Kennzeichnung und Registrierung des Tieres notwendig und ermöglichen auch im Falle eines entlaufenen Tieres eine schnelle Zuordnung und Rückgabe an den Tierhalter. Freilebende Katzen können häufig lange Zeit nicht vom Tierschutzverein kastriert werden, da die Halter*innen nicht direkt zu ermitteln sind.
Darüber hinaus ergibt sich durch die Kontrolle ein positiver Nebeneffekt für Singvögel, Kleinsäuger und Reptilien, deren teilweise bereits bedrohten Bestände durch verwilderte Katzen beeinträchtigt werden.
In den vergangenen Jahren wurden mit dem Wildkatzenkorridor und insbesondere mit den Planungen für die Wildbrücke über die B14 bedeutende Schritte zum Schutz der Wildkatze vor Ort unternommen. Diese Bemühungen haben sich jüngst ausgezahlt: Im Stadtwald konnte erstmals der genetische Nachweis einer Wildkatze erbracht werden. Daraus erwächst für die Stadt Herrenberg die Verantwortung, eine ungewollte Vermischung mit Hauskatzen zu verhindern. Wie kürzlich beim Waldbegang hervorgehoben wurde, könnte eine Katzenschutzverordnung hier einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Wildkatze im Schönbuch leisten.
Zur Einführung einer Katzenschutzverordnung besteht nach §13b Satz 1 TierSchG die Notwendigkeit nachzuweisen, dass eine entsprechende Katzenproblematik bei den freilebenden Katzen in der Gemeinde besteht. Von 2022 bis 2024 hat das Kreistierheim Böblingen 116 freilaufende Katzen aufgenommen. Kastriert wurden in diesem Zeitraum 78 Katzen.
Durch engagierte Katzenschützer*innen im Kreis sind auch spezifische Fälle in Herrenberg bekannt. Konkret wurden in diesem Jahr etwa auf einem Hof in Kuppingen 17 Katzen gefangen und kastriert. 2024 wurden während einer Fangaktion in Oberjesingen 27 Katzen gefangen – davon 20 Kitten. Aktuell werden auch in der Kernstadt verwilderte Katzen gesichtet und versucht zu fangen. Abgesehen von diesen Einzelfällen bestätigen mehrere Ehrenamtliche im Tierschutz ein anhaltendes Problem. Auch der SWR hat das Thema erst kürzlich aufgegriffen und die Situation in ganz Baden-Württemberg dargestellt, bei der auch Herrenberg keine Ausnahme bildet (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/katzenflut-tierschuetzer-fordern-vehement-kastrationspflicht-100.html).
Die durchschnittlichen Kosten einer Kastration betragen 80 Euro für männliche und 130 Euro für weibliche Tiere plus 30 Euro für das Einsetzen eines Transponders zur Kennzeichnung und anschließenden Registrierung. Aktuell werden die Kosten für die Kastration verwilderter Katzen größtenteils vom örtlichen Tierschutzverein übernommen. Durch die angestrebte Verordnung wird klargestellt, dass Katzenhalter*innen Tiere kastrieren lassen müssen und hierfür auch die Kosten tragen. Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wird die Halterermittlung erleichtert. Durch die Verordnung könnten auch Bußgelder für nicht kastrierte Katzen erhoben werden.
Für die Fraktion: Fynn Rubehn, Lea Wehe, Alfred Steinki
Medien
Das Treffen des Ortsvorstands. Interessierte Mitglieder sind jederzeit herzlich wollkommen!
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Mit Beschluss des Ortsvorstands ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrenberg und Gäu Mitglied bei Herrenberg bleibt bunt geworden. Damit akzeptieren wir das Leitbild, das sich das Bündnis gegeben hat und drücken dies aus, indem wir den Text auf unserer Homepage veröffentlichen (zum Download hier klicken).
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