30.09.20 –
Die Missstände im Schlachthof sind dem Landratsamt seit langem bekannt. Weil der Betreiber beharrlich behördliche Anordnungen ignoriert, wurde im März ein Zwangsgeld verordnet.
Nachdem Landwirtschaftsminister Hauk im Januar und Februar den Geschäftsführer des Schlachthofs, der derselben Partei angehört, getroffen hat, setzte er das Zwangsgeld aus.
Derselbe Schlachthof wurde wie bekannt vor wenigen Wochen stillgelegt, nachdem die SOKO Tierschutz grausame Verstöße gegen das Tierschutzgesetz öffentlich gemacht hat.
Es kann nicht angehen, dass Corona als Argument dafür herhalten muss, Bußgelder zu nachgewiesenen Tierschutzmissständen von höchster Ebene zurückzunehmen. Coronabedingte Härten für Unternehmen werden durch staatliche Hilfen abgemildert und nicht durch Rücknahme von Zwangsgeldverfahren aufgrund von Mängeln im Betrieb.
Dieses Vorgehen offenbart ein nicht nachvollziehbares Rechtsverständnis sowie den geringen Stellenwert, den der CDU-Minister dem Umgang mit den Tieren, unseren Nahrungsmitteln, Metzgern, Züchtern, Landwirten, Tierschützern und Verbrauchern beimisst.
Minister Hauk fällt damit nicht nur seiner eigenen Behörde in den Rücken, er macht sich auch mitverantwortlich an den untragbaren Zuständen im Schlachthof und der Notwendigkeit der Schließung. Der Ortsverband Herrenberg und Gäu von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Grüne Gemeinderatsfraktion verurteilen die Intervention des Ministers zugunsten des Betreibers.
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