23.07.12 –
Antrag
Die Fraktionen des Ortschaftsrats Gültstein und des Gemeinderats Herrenberg fordern alle Fraktionen im Regionalparlament auf, folgenden Antrag einzubringen:
„Die VVS-Tarifstruktur wird dahingehend geändert, dass
a. entweder der VVS eine Ausnahmeregelung beschließt, die zulässt, dass die Fahrt in der Ammertalbahn von Herrenberg-Gültstein nach Herrenberg Hbf. als Kurzstrecke gewertet wird. Dies soll bis zu dem Zeitpunkt gelten, an dem die ausgesetzte Haltestelle Zwerchweg (wird derzeit nur werktags nach 23 Uhr und am Wochenende als Bedarfshalt bedient) wieder als reguläre Haltestelle in Betrieb genommen wird,"
oder
b. der VVS-Tarif so angepasst wird, dass Stationen, die (so gut wie) nicht mehr bedient werden, auch nicht gezählt werden."
Begründung
Die Kurzstreckenregelung für 1.20 Euro pro Fahrt wurde für den Schienenverkehr im VVS eingeführt, um neben dem bestehenden Bus und Stadtbahn Kurzstreckenangebot ein attraktives Fahrpreisangebot für kurze Fahrten auch auf der Schiene zu bieten.
Der Preis von 2,10 Euro für eine Zone im VVS schreckt viele Nutzer vom Einstieg in ein öffentliches Verkehrsmittel ab.
Ein Kurzstreckentarif von Gültstein nach Herrenberg mit der Ammertalbahn wäre ein attraktiver Anreiz als Alternative zum Bus, für den ebenfalls 2.10 Euro zu bezahlen sind.
Eine Begrenzung des günstigen Fahrpreises auf den maximalen Fahrweg von 5 km, wie es der VVS-Tarif vorsieht, ist bei der Schienenregelung richtig. Eine Berücksichtigung der durchfahrenen Stationen bei Entfernungen unter 5 km aber überflüssig. Solche Konstellationen gibt es im ganzen VVS Gebiet nicht. Eine Ausnahmeregelung wäre deshalb auch kein Präzedenzfall.
Unvorteilhafte Einzelregelungen schrecken Fahrgäste ab, da sie nicht nachvollziehbar sind. Der ÖPNV muss möglichst einfach gestaltet werden, um zu wachsen. Es gibt schon genügend erschwerende Bedingungen, es muss keine neu dazu kommen,
die nur für die Strecke Herrenberg-Gültstein bis Herrenberg gilt.
Kategorie
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