Antrag: Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen
01.11.13 –
Antrag
Bei der Neuverpachtung von städtischen landwirtschaftlichen Flächen und der Verlängerung von Pachtverträgen werden die Pächter vertraglich verpflichtet, auf die
Verwendung gentechnisch veränderten Saatguts zu verzichten und keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen.
Begründung
Aus den bisherigen Erfahrungen in den USA, Kanada und GB verdichten sich die
Anzeichen für Probleme beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen: Auskreu-
zungen, besonders bei Raps, Gefährdung der gentechnikfreien Produktion von Bio-
betrieben, mangelnde Wirksamkeit und keine Reduktion – wie versprochen - von
Pestiziden, mangelnde Wirtschaftlichkeit, steigende Abhängigkeiten der Landwirte
von wenigen Saatgut- und Pestizidanbietern, hohe Folgekosten für Landwirte und
Gesellschaft durch hohen Überwachungsaufwand, ungeklärte Risiken in den Berei-
chen Umwelt und Gesundheit. Hinzu kommt, dass die große Mehrheit der Verbraucher und Landwirte in Europa kein Gen-Food will. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind derzeit in der Lebensmittelverarbeitung und beim Handel nicht absetzbar. Um den großen Markt für gentechnikfreie Lebensmittel nicht zu stören, ist deshalb besondere Sorgfalt zum Schutz der bislang gentechnikfrei produzierenden Landwirtschaft in Deutschland nötig.
Es gibt in Deutschland und Europa viele Städte und Regionen, die sich zur gentechnikfreien Zone erklärt haben im Sinne eines vorbeugenden Verbraucher‑ und Umweitschutzes. Auch zehn Bundesländer haben sich für ihre selber bewirtschafteten und verpachteten Böden entsprechend erklärt. Wir halten dieses Vorgehen
für eine wirksame Maßnahme, der sich auch Herrenberg, ohne zusätzliche Kosten für die Gemeinde, anschließen sollte.
Für die Fraktion
Maya Wulz
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