Es gibt eine neue Frist für Rettungswagen, statt zwischen 10 bis 15 Minuten, muss der Rettungswagen jetzt in 12 Minuten am Unfallsort sein. Das neue Gesetz soll eine stärkere Differenzierung zwischen den Notfällen ermöglichen. Baden-Württemberg mit der geplanten Novelle des Rettungsdienstgesetzes eine Vorreiterrolle ein.