Kolumne März 2014

26.03.14 –

Kolumne März 2014

Preludio: Seit Jahrzehnten liegt das Leibfriedareal brach. Das Grundstück verseucht, der Betreiber pleite und die Folgebesitzer nicht in der Lage das Grundstück zu entwickeln. Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat würden gerne, können aber nicht. Warum nicht? Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz. Es besteht keine Verfügungsgewalt.

1. Akt: Am 19. Januar hat Oberbürgermeister Sprißler am Neujahrsempfang mit großem Stolz verkünden können, dass sich das Grundstück der BayWa am Bahnhof nun in städtischer Hand befindet. Der Stolz dieser Aussage begründet sich vor allen darin, dass neben der Tatsache hier überhaupt zum Zuge gekommen zu sein und sehr gut verhandelt zu haben, jetzt „Verfügungsgewalt“, wie unser OB betonte, über das Grundstück bestehe: Wir als Stadt Herrenberg bestimmen künftig über die weitere Verwendung dieses städtebaulich wichtigen Grund und Bodens und nicht das Verwertungsinteresse eines privaten oder institutionellen Investors. Die beste Lösung kann bestimmend sein und nicht die höchstmögliche Rendite.

2. Akt: Am 18. März stimmte der Gemeinderat mit großer Mehrheit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das EnBW-Areal zu. Große Widerstände aus direkt betroffenen Teilen der Bürgerschaft zum Maß der Überbauung, der Höhe der Gebäude, der Straßenschlucht an der Horber Straße u.a. wurden in Mengen von Papier abgearbeitet. Nicht wenige Gemeinderäte hatten trotz Zustimmung Bauschmerzen mit diesem Investorenprojekt. Hauptargument für die Zustimmung: Der Gestaltungsbeirat hat positiven Einfluss nehmen können und ohne dieses Maß der Überbauung „würde sich das Projekt für den Investor nicht rechnen“ – ergo, er würde evtl. nicht bauen und wir hätten eine Brache. Das ehemals - vor über 100 Jahren - von Seiten der Stadt in großen Teilen verschenkte Grundstück hat der Rechtsnachfolger EnBW jetzt in gute Münze verwandeln können. Die maximale Kapitalisierung des Grundstücks wird nun mit der maximalen ´Ausmostung` mehr oder minder zwangsweise gekrönt. Abstandsflächen an der Hauptstraße, eine bescheidenere Dichte, eine geringere Höhe der Bauwerke, bessere, zukunftsfähigere Wohnungszuschnitte und eine ´Durchgrünung` des Areals wie ursprünglich von der Stadt, dem Gemeinderat in der Auslobung gewollt, konnten sich nicht durchsetzen. Warum? Weil keine Verfügungsgewalt besteht!

3. Akt: Bald schon soll über den Verkauf des städtischen Grundstücks auf dem ehemaligen Bauhofareal an der Seestraße entschieden werden. Das laufende Investorenauswahlverfahren konnte mit guten Ergebnissen durchgeführt werden. Die Ideen und Vorgaben der Stadtverwaltung und des Gemeinderats finden Berücksichtigung. Die Gemeinschaft bestimmt wer hier was baut. Warum? Wir besitzen das Grundstück und haben Verfügungsgewalt!

Schlussakt: Städtische Grundstücke bleiben städtische Grundstücke und werden nur noch in Erbpacht vergeben. Also, kein Verkauf des Seeländerareals! Einschränkungen gegenüber dem sofortigen Verkauf bestehen keine. Eine Pacht von nur 4% des Grundstückswertes hat sich auch ohne Wertanpassungen nach 25 Jahren bezahlt gemacht. Alle Pachtzahlungen über weitere 10, 20, 50 Jahre sind freie Mittel für die Gestaltung kommunaler Aufgaben. Sollte das Projekt irgendwann mal Pleite gehen, bestimmt die Gemeinschaft mit was passiert – einen ´Leibfriedeffekt` gibt es nicht. Der Stolz über die Verfügungsgewalt besteht nicht nur für eine kurze Zeit. Warum? Weil Verfügungsgewalt jetzt und in Zukunft besteht und der Mehrwert bei der Gemeinde bleibt!

Jörn Gutbier, Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen

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Kolumnen | Stadtentwicklung

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