Kolumne April 2018

Frauen in die Parlamente - Wahlrechtsreform Kommunalwahlen bieten immer wieder neu die Gelegenheit für Parteien und Wählervereinigungen, ihre Kandidat*innenlisten noch paritätischer, noch ausgewogener zusammen zu stellen. Im Mai 2019 ist es wieder so weit. Das zweite Mal seit der Abschaffung der unechten Teilortswahl soll eine möglichst bunte Mischung aus Bewohner*innen der sieben Stadtteile und der Kernstadt für Gemeinde- und Ortschaftsräte nominiert werden. Genauso sollte es Ziel der Parteien sein, dabei „die Vielfalt der Gesellschaft auf den Listen abzubilden“, d.h. mehr Plätze z.B. für Frauen und Deutsche mit Migrationshintergund vorzuhalten. Genau dies sah für den baden-württembergischen Landtag auch der grün-schwarze Koalitionsvertrag mittels einer Landtagswahlreform vor (es ist mir bekannt, dass auch das keine Garantie für mehr Frauenplätze gewesen wäre, aber zumindest hätte eine größere Chance bestanden). Dieses scheinbar so selbstverständliche Ziel kann nun dank der Blockadehaltung des gesamten CDU-Fraktion in einem eklatanten Bruch des Koalitionsvertrags nicht umgesetzt werden.

28.04.18 –

Frauen in die Parlamente - Wahlrechtsreform

Kommunalwahlen bieten immer wieder neu die Gelegenheit für Parteien und Wählervereinigungen, ihre Kandidat*innenlisten noch paritätischer, noch ausgewogener zusammen zu stellen.
Im Mai 2019 ist es wieder so weit. Das zweite Mal seit der Abschaffung der unechten Teilortswahl soll eine möglichst bunte Mischung aus Bewohner*innen der sieben Stadtteile und der Kernstadt für Gemeinde- und Ortschaftsräte nominiert werden.

Genauso sollte es Ziel der Parteien sein, dabei „die Vielfalt der Gesellschaft auf den Listen abzubilden“, d.h. mehr Plätze z.B. für Frauen und Deutsche mit Migrationshintergund vorzuhalten. Genau dies sah für den baden-württembergischen Landtag auch der grün-schwarze Koalitionsvertrag mittels einer Landtagswahlreform vor (es ist mir bekannt, dass auch das keine Garantie für mehr Frauenplätze gewesen wäre, aber zumindest hätte eine größere Chance bestanden).

Dieses scheinbar so selbstverständliche Ziel kann nun dank der Blockadehaltung des gesamten CDU-Fraktion in einem eklatanten Bruch des Koalitionsvertrags nicht umgesetzt werden. Das Hauptargument, das aktuelle Wahlrecht sei am basisdemokratischsten, wird nicht zutreffender durch die stete Wiederholung: Egal ob Kandidat*innen auf Wahlkreis- oder auf Landesebene gewählt werden: es sind jedes Mal die eigenen basisdemokratisch gewählten Parteidelegierten, die entscheiden.
Dass die erste Frau auf der CDU- Europawahlliste erst auf dem wackeligen Platz fünf auftaucht (die Quittung für das couragierte Eintreten der Vorsitzenden der Landesfrauenunion, Inge Gräßle, für die Wahlrechtsreform?) und von der breiten Parteimehrheit eine Quotenregelung weiter vehement abgelehnt wird (die Kanzlerin ist unterdessen zu einer Befürworterin geworden), lässt nur einen Schluss zu: mehr Frauen sind bei der CDU nicht ernsthaft gewünscht.
Auch bei den Grünen gibt es viele Platzhirsche, die nur durch das parteiinterne Frauenstatut auf Distanz gehalten werden. Und diese Regelung fühlt sich durchaus manchmal wie ein Korsett an, aber sie ist der Garant für den höchsten Frauenanteil unserer Partei auf Listen, in Gremien und innerhalb der Partei.

Das kreisweite überparteiliche Bündnis „FRIDA - Frauen in die Parlamente“ ist seit einem Jahr dabei, ungeachtet aller Nominierungsprobleme bei den Parteien, Frauen zu einer Kandidatur zu motivieren und ermutigen. Das Angebot der Rätinnen aller Fraktionen in Herrenberg: sprechen Sie uns an, wir beraten gerne. Unsere Aufforderung an alle Frauen: gehen Sie selbstbewusst auf die Parteien hier zu und fordern Sie einen guten Listenplatz. Aber machen wir uns nichts vor: erst wenn es verbindliche Vorgaben für alle Parteien gibt, werden wir in Deutschland auf lokaler, Landes- und Bundesebene endlich eine angemessene Zahl von Frauen bekommen.

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Gemeinderat | Kolumnen

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