Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen stärken – STVO ändern

Pressemitteilung zum Antrag In einer Pressemitteilung stellt die Gemeinderatsfraktion der Grünen fest, dass sich im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über Trassenvarianten immer wieder zeige, dass ohne eine Temporeduzierung das Ziel einer verkehrsberuhigten und städtebaulich aufgewerteten Innenstadt nicht zu erreichen sei.

22.05.15 –

Pressemitteilung zum Antrag

Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen stärken – STVO ändern

In einer Pressemitteilung stellt die Gemeinderatsfraktion der Grünen fest, dass sich im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über Trassenvarianten immer wieder zeige, dass ohne eine Temporeduzierung das Ziel einer verkehrsberuhigten und städtebaulich aufgewerteten Innenstadt nicht zu erreichen sei. Aus diesem Grund habe die Fraktion im Gemeinderat den Antrag gestellt, dass die Stadt Herrenberg sich über den Städte- und Gemeindetag, sowie in einem Schreiben an die Bundesregierung für eine schnelle Umsetzung des bereits angekündigten „Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020“ des Bundes einsetzen möge. Das Aktionsprogramm sieht vor, dass die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt wird. Dafür ist § 45 der Straßenverkehrsordnung dahingehend zu ändern, dass die Kommunen selbst entscheiden dürfen, wo sie welche Geschwindigkeit für richtig und angemessen halten.

Die Belange der Kommunen stießen immer wieder auf Probleme, wenn sie eine Tempo-30-Zone oder eine streckenbezogene Temporeduzierung ausweisen wollten. Einzelfallbegründungen und etliche Einschränkungen erschwerten eine sinnvolle Planung.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage sei die Ausweisung einer Tempo 30-Zone grundsätzlich ausgeschlossen, sobald eine Vorfahrtsstraße, Ampeln oder Radwege vorhanden sind. Eine streckenbezogene Temporeduzierung an einzelnen Straßenabschnitten sei nur möglich, wenn eine besondere Gefährdung für die Sicherheit von Verkehrsteilnehmer*innen festgestellt wird oder wenn die Lärmbeeinträchtigung verkehrsbedingt über dem ortsüblichen Niveau liegt.

Diese Voraussetzungen schafften immer wieder Rechtsunsicherheit und schränkten die Kommunen unnötig in ihrem Entscheidungsspielraum ein, denn vor Ort könne am besten darüber entschieden werden, in welchen Gebieten oder an welchen Strecken Tempo-30 Sinn ergibt.

Dies habe auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem Kabinettbeschluss zum „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vom 03.12.2014 angekündigt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt werden soll. Eine Umsetzung dieses Beschlusses sei jedoch bislang noch nicht erfolgt. „Nachdem auch die Verkehrsminister aller 16 Bundesländer diese Absicht teilen, sollten auch die Kommen als Betroffene diese überfällige Initiative unterstützen“, schließt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jörn Gutbier, die Pressemitteilung zum Antrag.

 

 

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Gemeinderat | Pressemitteilung

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