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28.09.10 –
Antrag
Die vom Sachverständigen Herbert Renn im Zuge der 6. Sitzung des Runden Tisches zum Thema Freibad vorgelegten Zahlen zum Betriebskostenvergleich sind nicht richtig.
Der Verweis, dass Zahlen zum Wasserverbrauch eines Naturbades auf Grundlage der alten FLL Richtlinie korrekt erstellt worden sind, entspricht nicht den Tatsachen (welchen? denen der Richtlinie oder welcher anderen tatsache/Standards? – muss hier gesagt werden). Die Wasserverbrauchsmengen, die Herr Renn mit 13.740 cbm für ein 800 m² Naturbadbecken anführt, sind völlig überzogen. Der sich aus den Berechnungen von Herrn Renn ergebende höhere Betriebskostenaufwand ist nicht sachgerecht und somit irreführend.
Laut derzeitiger FLL sind 10 m³ gereinigtes Wasser pro Tag pro Badegast zur Verfügung zu stellen. Bei 800 m² geplanter Fläche mit einem Meter Tiefe ergeben sich somit 800 m³ Wasservolumen. Aus dem Volumen des Beckens resultieren dann 80 Tagesgäste. Weitere Tagesgäste werden über die Umwälzleitung und nicht über die Frischwasserzufuhr sachgerecht bedient.
Sollten einmal 2.000 Tagesgäste das Funbecken benutzen, dann sind nach alter FLL-Richtlinie 19.200 m³ über die Biofilter und Umwälzpumpen zu erbringen.
Demzufolge sind hier nur die nachzuführenden Verdunstungsmengen und das einmalige Befüllen der Anlage pro Jahr zu Grunde zu legen. Die Wasserverbräuche für das 800 m² Funbecken liegen somit um 1.500 bis 2.000 m³ pro Jahr.
Betriebs-Verbrauchskosten (Begriff? Betriebs- und Verbrauchskosten für ein Naturbad liegen bei max. 50% konventioneller Anlagen (Jörn: hattest du nicht in unserer aktuellen Diskussion gesagt, dass es realistisch sei, die Betriebsk. von beiden Bäderarten als etwas gleich hoch zu beziffern? Also: nicht nur Wasser, auch Reinigung (Blätter, evtl.Algen etc.? müssen bei den betriebskosten berücksichtigt werden)
Das ist bei 1.82 € Wasserpreis pro Kubikmeter eine Kostenreduzierung von circa 20.000 € gegenüber den Betriebskostenannahmen von Herrn Renn. Die Betriebskosten für ein Bad mit biologischer Wasseraufbereitung, ausgelegt und betrieben nach alter FLL-Richtline liegen somit bei ca. 50% der Kosten einer konventionelle Anlage.
Der ein oder andere Gemeinderat mag sich vielleicht daran erinnern, das sogar der Sachverständige Prof. Ganzloser in der Klausursitzung 2009 ausgesagt hat, dass konventionelle Chlorbadanlagen einen höheren Wasserverbrauch haben als Bäder mit natürlicher Wasseraufbereitung.
Fakten aus der Praxis
Das wird in Herrenberg nicht grundsätzlich anders sein. Mit dem Ansatz von 2.000 cbm liegen wir damit auf der sicheren Seite und im Rahmen der Richtlinien der FLL Stand 2003.
Angemerkt sei noch, dass seid Mitte Juli 2010 der Gelbdruck (vorläufige Entwurf) der neuen FLL-Richtlinie vorliegt. Bis Oktober erfolgt die Abarbeitung der Einsprüche. Noch in 2010 soll die neue Auflage im Weißdruck erfolgen.
Bei Bedarf kann der Gelbdruck per Mail zur Verfügung gestellt werden.
Für die Fraktion
Jörn Gutbier
Medien
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