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28.04.10 –
Ergänzung von Punkt 4.2. der neuen Vergaberichtlinien:
Nach Satz 1 Punkt 4.2. wird ergänzt:
„Sie * erhalten eine Preisermäßigung von 8000 Euro, wenn das geplante Gebäude den Standard eines KfW – Effizienzhauses 55 einhält.“
*(Erwerber eines städtischen Grundstücks)
Wie im Fall des KfW 70 Hauses besteht auch hier keine Verpflichtung, diesen Standard einzuhalten. Es werden aber finanzielle Anreize gegeben, eine noch günstigere energetische Bilanz für das neue Haus zu erzielten. Da der bauliche Aufwand dafür höher ist als für ein KfW 70 Haus, soll auch der finanzielle, städtische Anreiz größer sein.
Für die Mitglieder in den Ortschaftsräten und im Gemeinderat
Maya Wulz
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